Eine vorläufige Einleitung

Was der rechte Glaube ist, war in den Zwanzigerjahren des fünften Jahrhunderts durch das Bekenntnis von Nizäa (325) definiert.1 Das Nizänum war vor allem mit dem Ziel formuliert worden, die volle Gottheit des Sohnes zu betonen. Der zweite Artikel des Symbols, der die Merkmale des Sohnes bestimmt, hat ein durchgängiges präpositionales Objekt, dem die verschiedenen Glaubensinhalte zugeordnet werden. Dieses wird zunächst als der ‚eine Herr Jesus Christus‘ eingeführt, dann als ‚aus dem Vater gezeugter Sohn‘ beschrieben und bald darauf als ‚wahrer Gott von wahrem Gott‘ und als ‚wesensgleich‘ mit dem Vater prädiziert. Im weiteren Verlauf wird von ihm aber auch ausgesagt, dass er ‚um unserer Rettung willen herabgestiegen‘ sei, ‚Fleisch und Mensch geworden‘ sei, ‚gelitten‘ habe, ‚auferstanden‘ und ‚zu den Himmeln aufgestiegen‘ sei.2 Das als ‚Herr Jesus Christus‘ bezeichnete Objekt des Glaubens umfasst also sowohl Eigenschaften, die – wie die Homousie mit dem Vater – eigentlich nur Gott zugeschrieben werden können, als auch solche, die – wie das Leiden – nach damaligem Verständnis nur einem Menschen attestiert werden können. In ihm lässt sich somit Göttliches und Menschliches finden. Der Text legt aber nicht genauer fest, in welchem Verhältnis diese beiden Bereiche zueinander stehen. Hier bietet er großen Raum für Interpretationen.3

Am zehnten April des Jahres 428 wurde Nestorius zum neuen Bischof von Konstantinopel gewählt. Er stammte aus der Stadt Germanicia in der römischen Provinz Syria und war somit ein Auswärtiger. Mit Philipp von Side und Proklos von Kyzikos hatte es auch zwei potentielle Kandidaten für das Amt gegeben, die sich schon in der Stadt etabliert hatten und jeweils über eine große Anhängerschaft unter ihren Bürgern und Klerikern 4 Vielleicht waren es aber auch gerade die aus einer solchen Faktionierung resultierenden Probleme, die dazu führten, dass schließlich ein Mann von außerhalb in das Amt berufen wurde.5 Jedenfalls hatte es sich der neue Mann auf dem Bischofsthron offenbar von Anfang an auf die Fahnen geschrieben, die Hauptstadt des östlichen Reiches von den dort grassierenden Häresien zu reinigen, und ging diesem Vorsatz schon unmittelbar nach seinem Amtsantritt auch entschlossen nach.6

Diesem Streben, den rechten Glauben durchzusetzen, das sich schon in den Anfängen zeigt, ist es sicherlich auch zuzuschreiben, dass Nestorius zu einer der beiden Galionsfiguren einer christologischen Kontroverse wurde, die ihn schon nach drei Jahren wieder das Amt kosten sollte und schließlich im Exil enden ließ. Wie es im Detail zu dieser Debatte kam, lässt sich heute nicht mehr mit Sicherheit bestimmen. Folgt man seinem eigenen Bericht,7 den er allerdings erst im Nachhinein verfasst hat, fand er in Konstantinopel zwei Parteien vor, die im Streit darüber lagen, wie man Maria, die Mutter Jesu, am besten benennen solle. Die einen, die anscheinend in dem Ruf standen, Manichäer zu sein, von Nestorius selbst aber offenbar auch mit den Apolinaristen assoziiert wurden, wollten sie ‚Mutter Gottes‘ (θεοτόκος)8 nennen. Die anderen, die als Anhänger des als Häretiker verurteilten Photin von Sirmium betrachtet wurden, plädierten für die Bezeichnung ‚Menschenmutter‘ (ἀνθρωποτόκος).9 Nestorius unterzog die beiden Parteien dann seinem Bekunden nach einer Befragung, in deren Rahmen er schließlich feststellte, dass auf keiner der Seiten wirklich häretische Meinungen vertreten wurden und es sich bei dem Streitpunkt vornehmlich um ein begriffliches Problem handele. Vor diesem Hintergrund will er dann als gleichsam in der Mitte liegende und durch die neutestamentlichen Schriften ausreichend abgesicherte Alternative den Begriff ‚Mutter Christi‘ (χριστοτόκος) vorgeschlagen haben. Dieser sei dann von beiden Seiten akzeptiert worden, und es habe Ruhe in dieser Frage geherrscht, bis einige, die ‚nach dem Episkopat trachteten‘, diese beendeten.10

Ob diese Schilderung den Tatsachen entspricht, ist durchaus zweifelhaft. Der Kirchenhistoriker Sokrates beschreibt die Anfänge der Streitigkeiten zum Beispiel in einer Weise, die dem Bericht des Nestorius zwar nicht direkt widerspricht, sich aber auch nicht ohne Weiteres mit ihm harmonisieren lässt. Er berichtet, dass ein Presbyter namens Anastasios, der im Gefolge des Nestorius aus Antiochia nach Konstantinopel gekommen sei, in der Kirche als Lehre verkündet habe: „Niemand darf Maria Gottesgebärerin nennen. Es ist nicht möglich, dass Gott von einem Menschen geboren wird.“11 Daraufhin soll sowohl unter Laien als auch unter Klerikern eine allgemeine Unruhe ausgebrochen sein. Nestorius habe sich dann im Nachgang darum bemüht, die Aussage seines Untergebenen, den er nicht dem Vorwurf der Blasphemie preisgeben wollte, abzusichern, indem er dieses Thema in der Kirche häufig bei seinen Predigten aufgriff, und dabei den Begriff ‚Gottesgebärerin‘ in ausführlichen Erörterungen verdammte. Sokrates berichtet also nicht davon, dass Nestorius in einer schon existenten Streitfrage als Vermittler aufgetreten sei (und diesen Streit zumindest vorübergehend hätte schlichten können), sondern sieht den Ursprung des Konfliktes ganz klar bei dem Presbyter Anastasios. Dessen Aussage läuft im Umkehrschluss bemerkenswerterweise darauf hinaus, dass man Maria eigentlich als ‚Menschengebärerin‘, also als ἀνθρωποτόκος bezeichnen müsste. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund interessant, dass jüngere Untersuchungen dargelegt haben, dass die Verwendung des Begriffes ἀνθρωποτόκος vor der Ankunft des Nestorius in Konstantinopel nicht nachweisbar ist. Es ist daher auch gut möglich, dass der Begriff erst durch Gefolgsleute des Nestorius in die Stadt importiert und auf diese Weise zum Anlass für Auseinandersetzungen wurde.12

Erwähnenswert im Zusammenhang mit dem Bericht, den Nestorius in seinem Liber Heraclidis gibt, ist weiterhin die sogenannte Contestatio des Eusebius von Dorylaeum (CV18).13 In dieser kurzen, aber folgenreichen Schrift, die ihrer Intention nach14 und höchstwahrscheinlich auch in Wirklichkeit eine weite öffentliche Verbreitung fand, stellt Eusebius Aussagen, die von Nestorius getätigt worden sind, Äußerungen gegenüber, die er dem im Jahre 268/269 in Antiochia als Häretiker verurteilten Paulus von Samosata zuschreibt, und kommt dabei zu dem Schluss, dass beide dasselbe aussagen. Die Contestatio enthält, wenn man sich nach den Rekonstruktionen von Friedrich Loofs richtet, Exzerpte aus vier Predigten, die Nestorius verfasst hat. Zwei davon propagieren eindeutig bereits den im Liber Heraclidis als friedensstiftenden Kompromiss beschriebenen χριστοτόκος-Begriff.15 Es lässt sich nun leider nicht ermitteln, wann genau die Contestatio in Umlauf gebracht wurde. Einiges spricht dafür, dass dies schon im Jahre 428 geschah. Es muss jedoch spätestens im Frühjahr 429 erfolgt sein.16 In jedem Fall handelt es sich aber um ein Dokument aus der Frühphase der Streitigkeiten. Wenn Eusebius darin also aus Predigten zitiert, die schon den von Nestorius etablierten Kompromissbegriff beinhalten, kann die Phase der Ruhe, die durch ihn eingetreten sein soll, auf keinen Fall von langer Dauer gewesen sein.

Es kann und soll hier aber nicht geklärt werden, worin nun genau der Auslöser für den Konflikt lag. An dieser Stelle erscheint es wichtiger, den weiteren Verlauf der Streitigkeiten noch näher zu betrachten. In dem oben grob abgesteckten Zeitrahmen trat nämlich erstmals auch der zweite große Wortführer der Streitigkeiten, Kyrill von Alexandria, auf den Plan. Zunächst bezog er in seinem Osterbrief des Jahres 429, welcher vermutlich gegen Ende des vorangegangenen Jahres verfasst wurde,17 Stellung zu der Kontoverse um die richtige Benennung Mariens. Innerhalb des Briefes verweist Kyrill weder in klar erkennbarer Form auf Nestorius, noch verwendet er überhaupt den in Diskussion stehenden Begriff θεοτόκος. Er liefert jedoch eine ausführliche Christologie, die einen klaren Schwerpunkt auf der Betonung der Einheit des inkarnierten göttlichen Logos mit dem von Maria geborenen Menschen hat.18 Zudem weist er auch ausdrücklich darauf hin, dass man die Mutter dieses geeinten Wesens mit Fug und Recht als ‚Mutter Gottes‘ (μήτηρ θεοῦ) bezeichnen könne.19 Liest man den Osterbrief in seinem geschichtlichen Kontext, wirkt er also wie eine eindeutige Stellungnahme innerhalb der laufenden Debatte. Liest man ihn hingegen für sich, weist nur wenig darauf hin, dass sich Kyrill mit seinen Ausführungen an einer Diskussion beteiligt, die gerade lebhaft und kontrovers geführt wird. Es lässt sich weder ein aktueller Anlass für den christologischen Exkurs ausmachen, noch lässt sich ohne Weiteres erkennen, dass mit diesem ein konkreter Gegner, also eine identifizierbare zeitgenössische Person, anvisiert wird.20

Dies ändert sich mit dem ‚Brief an die ägyptischen Mönche‘ (CV1), den Kyrill im Frühjahr 429 verfasst haben dürfte.21 Zwar wird Nestorius auch darin nicht namentlich erwähnt, aber der Bischof von Alexandria gibt einen klar definierten Grund dafür an, warum er sich in einem Schreiben an die in seinem Verantwortungsbereich ansässigen Mönche wendet:22 Ihm sei zu Ohren gekommen, dass ‚gefährliche Schwätzereien‘ die Adressaten erreicht hätten und gewisse Leute umherzögen, die deren ‚einfachen Glauben‘ zermürbten, indem sie sie in inhaltsleeren Reden befragten, ob man die heilige Jungfrau nun Gottesgebärerin nennen dürfe oder nicht.23 Es wird also von vornherein deutlich, dass es hier um ein aktuelles Problem geht. Darüber hinaus nimmt der Brief an einigen Stellen konkret und klar erkennbar auf die Christologie Nestorius’ Bezug. So verwendet Kyrill beispielsweise in einem Abschnitt, in dem er aufzeigen will, dass ‚Christus‘ kein exklusiv auf den Inkarnierten, den Immanuel24, anzuwendender Titel sei, den Begriff ‚Christusgebärerin‘.25 Diesen hatte ja Nestorius seiner eigenen Darstellung nach als Kompromiss in der ihm angetragenen Streitfrage vorgeschlagen, und da er vor den Streitigkeiten nicht belegt ist, spricht vieles dafür, dass er tatsächlich auch von ihm geprägt wurde. Auch wenn Kyrill sich, wie er es auch sonst häufig tut, in seiner Argumentation des Mittels der Prokatalepsis bedient und mögliche gegnerische Einwände vorwegnimmt, muten diese zum Teil wie Paraphrasen von Aussagen an, die Nestorius in vermutlich damals schon in Umlauf befindlichen Predigten formuliert hatte.26 Die Zielrichtung von Kyrills Ausführungen ist nunmehr eindeutig bestimmbar geworden.

Der ‚Brief an die ägyptischen Mönche‘ blieb nicht lange auf den Kreis seiner nominellen Adressaten beschränkt. Schon bald gelangte er auch nach Konstantinopel, was bei Nestorius offenbar beträchtlichen Unmut auslöste.27 Ungefähr zu dieser Zeit hatte man anscheinend, auch wenn Näheres im Dunkeln bleibt, in Rom bereits Notiz von den Schriften des Nestorius genommen, diese als anstoßerregend eingestuft und sich auf der Suche nach Rat an Kyrill gewandt.28 Gegen Kyrill stand auf der anderen Seite eine Anklage im Raum, deren genauer Inhalt leider unklar ist, die aber auf jeden Fall von einigen Alexandrinern erhoben worden war und deren Verhandlung pikanterweise Nestorius übernehmen sollte.29 Der Konflikt weitete sich aus, die Situation spitzte sich zu. Kyrill reagierte mit einer überaus produktiven schriftstellerischen Tätigkeit. Er wandte sich beispielsweise schon bald direkt an Nestorius, den er in zwei Briefen (CV230 u. CV431) dazu zu bewegen suchte, seine Haltung zum θεοτόκος-Titel zu revidieren. Beide Briefe wurden ablehnend beantwortet (CV332 u. CV533). Er verfasste eine umfangreiche Streitschrift (CV166)34, in welcher er zahlreiche Exzerpte aus den Predigten seines Opponenten anführte, um diesen dann seine eigenen christologischen Thesen gegenüberzustellen. Er nahm nun seinerseits Kontakt zu Coelestin, dem Bischof von Rom, auf (CV144)35 und bat diesen dabei um eine verbindliche Stellungnahme, wie man sich angesichts der Umtriebe des Nestorius verhalten solle. Schließlich richtete er auch gleich drei längere, unterschiedlich adressierte Schriften an das Kaiserhaus (CV736, CV14937, CV15038), um den Kaiser selbst und die Frauen in dessen unmittelbarer Umgebung von seinen christologischen Positionen zu überzeugen.39

Nicht zuletzt Kyrills Bemühungen, das Kaiserhaus für sich zu gewinnen, machen deutlich, dass die Diskussion um die korrekte Titulierung Mariens und die damit zusammenhängenden christologischen Implikationen schon längst keine rein kirchliche Angelegenheit mehr war – sie waren zu einem Politikum geworden. So sah sich Theodosius schließlich genötigt, eine Synode von Bischöfen aus allen Teilen des Reiches einzuberufen, um die aufgeworfenen Fragen verbindlich und ordnungsgemäß klären zu lassen.40 Das Einladungsschreiben (CV 25) datiert auf den 19. November 430. Alle vorherigen Beschlüsse, die eventuell in kleineren Gremien getroffen worden waren, waren damit außer Kraft gesetzt.41 Die Synode sollte in der kleinasiatischen Stadt Ephesus zusammentreten. Als Termin wurde das Pfingstfest des folgenden Jahres, der 7. Juni 431, festgesetzt.42

Das auf diese Weise einberufene Konzil von Ephesus verlief gewiss nicht so, wie der Kaiser es sich gewünscht hatte. Die geplante Vollversammlung kam nie zustande. Am 22. Juni 431 trat eine Synode von mehr als 150 Bischöfen unter der Leitung Kyrills zusammen, verurteilte Nestorius in dessen Abwesenheit und setzte ihn ab.43 Vier Tage später trafen schließlich die Angehörigen der Delegation der östlichen Bischöfe, welche Nestorius christologisch nahe standen, sich aber verspätet hatten, in der Stadt ein, hielten ihrerseits eine Synode ab und verurteilten im Gegenzug Kyrill und Memnon, den Bischof von Ephesus.44 Es fanden noch weitere separate Sitzungen statt, doch im Herbst des Jahres wurde das Konzil durch Theodosius offiziell wieder aufgelöst, ohne dass eine Einigung erzielt worden wäre.45 Diese kam dann schließlich ungefähr anderthalb Jahre später in Form eines Kompromisses zustande, der zwischen Johannes, dem Bischof von Antiochia und geistigen Oberhaupt der östlichen Delegation, und Kyrill ausgehandelt worden war.46 Doch auch die sogenannte Unionsformel von 433 brachte keine endgültige Ruhe. Sie musste auf beiden Seiten gerechtfertigt werden.47 Erst 28 Jahre später, auf dem Konzil von Chalkedon, sollte die Frage nach dem Verhältnis des Göttlichen und des Menschlichen in Christus durch einen ordnungsgemäßen synodalen Beschluss zumindest in dogmatischer Hinsicht geklärt werden.48

Dessen ungeachtet ist das Konzil von Ephesus als drittes der sogenannten ökumenischen Konzilien das erste dieser Reihe, von dem uns in größerem Umfang Akten überliefert sind. Es handelt sich bei dieser Überlieferung jedoch um keine einheitliche Sammlung, über die sich der Ablauf der Verhandlungen in seiner chronologischen Ordnung durch eine einfache, lineare Rezeption des Materials erschließen ließe. Die Akten sind vielmehr in einer Anzahl verschiedenartiger Sammlungen auf uns gekommen, die jeweils unter eigenen Auswahlkriterien und nach eigenen Ordnungsprinzipien zusammengestellt worden sind.49 In ihrer Gesamtheit betrachtet bieten sie Zeugnisse, aus denen sich die oben skizzierte Ereigniskette – von den Anfängen der Streitigkeiten bis zu ihren Nachwehen – zu weiten Teilen rekonstruieren lässt. Darüber hinaus enthalten sie aber auch Dokumente, die nur in einem eher losen und zuweilen auch nicht immer auf Anhieb durchschaubaren Zusammenhang mit dem Konzilsgeschehen stehen. Die Akten wurden in den Jahren 1923–29 von Eduard Schwartz in einer epochalen, bis heute maßgeblichen Ausgabe ediert. Sie bilden den ersten Großband (Tomus) der bis heute fortgesetzten Reihe der Akten zu den Ökumenischen Konzilen (Acta Conciliorum Oecumenicorum; ACO). Dieser Großband umfasst fünf Teilbände (Volumina), von denen der erste, der nicht zuletzt wegen seines Umfangs wiederum in acht Faszikel aufgeteilt ist, griechischsprachige Dokumente enthält, während sich in den vier übrigen Bänden vornehmlich Dokumente in lateinischer Sprache finden.

Schwartz orientierte sich bei seiner Edition an der Überlieferung. Er gab die Akten im Kontext der Sammlungen, denen sie angehören, heraus und behielt dabei deren interne Ordnung bei. Dieses Vorgehen ist zwar philologisch betrachtet über jeden Zweifel erhaben, bereitet dem Rezipienten, der die Abläufe der in den Dokumenten festgehaltenen Geschehnisse verfolgen möchte, jedoch erhebliche Probleme. So finden sich zum Beispiel Akten, die inhaltlich und kausal in engem Bezug zueinander stehen, an weit verstreuten Stellen. Der wichtige Bericht der östlichen Bischöfe an den Kaiser (CA48) etwa, in dem die spätere Unionsformel gleichsam schon in einer Rohfassung vorliegt, ist im siebten Faszikel des ersten Volumen abgedruckt.50 Die sacra Theodosius’ (CV93), auf die dieser Bericht antwortet, findet sich hingegen im dritten Faszikel des ersten Volumen.51

Ferner sind zahlreiche Dokumente innerhalb der Ausgabe auch in mehrfacher Überlieferung vorhanden. Bei den griechischen Akten ist Schwartz zwar so verfahren, dass er die Collectio Vaticana als Grundlage nahm, und wenn zum Beispiel dort enthaltene Dokumente in anderen Sammlungen noch einmal auftauchen, diese nicht ein weiteres Mal abdrucken ließ, sondern sie lediglich im Apparat der jeweiligen Entsprechung der zuerst edierten Belegstelle berücksichtigte. Bei den lateinischen Akten aber, die häufig deutlich variierende Übersetzungen griechischer Originale darstellen, edierte er die betreffenden Dokumente auch mehrfach. So findet sich der für den Verlauf der ausgetragenen Streitigkeiten überaus wichtige zweite Brief des Kyrill an Nestorius (CV4), der auf der Sitzung vom 22. Juni für rechtgläubig erklärt wurde, in griechischer Sprache in der Collectio Vaticana, in lateinischer Übersetzung in der Collectio Veronensis, in der Collectio Casinensis, in der Collectio Palatina und in der Collectio Quesneliana.52

Wegen ihrer kaum zu überschätzenden Bedeutung für die Kirchen- und Theologiegeschichte sind die Akten des Konzils von Ephesus und die sie begleitenden Dokumente in Teilen natürlich immer wieder in moderne Sprachen übersetzt und auch kommentiert worden. Die umfangreichste Übertragung (ins Englische) aus älterer Zeit stammt von dem amerikanischen anglikanischen Pfarrer James Chrystal (1832–1908) und wurde in den Jahren 1895–1908 im Eigenverlag publiziert.53 Seine Auswahl nimmt vor allem die eigentlichen Verhandlungen in den Blick. Wichtige Dokumente wurden aber an den Stellen, an denen sie verlesen wurden, eingereiht. Erst jüngst brachten Richard Price und Thomas Graumann eine Kollektion der Akten heraus, welche sie mit einer ebenso ausführlichen wie hilfreichen Einleitung versahen.54 Die einzelnen Dokumente sind annotiert und verfügen zum Teil noch einmal über eigene Einleitungen. Die Ausgabe bietet ausgewählte Materialien, die das Geschehen vor dem Konzil beleuchten, und legt den Schwerpunkt dann auf die Verhandlungen und die sie begleitende Korrespondenz bis zur offiziellen Auflösung des Konzils. Das Nachgeschehen wird schließlich, ohne die betreffenden Dokumente im Text zu präsentieren, in einem kurzen Epilog zusammengefasst. Die Edition ermöglicht einen anschaulichen Überblick über Anlass und Ablauf des Konzils, präsentiert das überaus umfangreiche und vielfältige überlieferte Material aber wie alle übrigen bisherigen Übersetzungen nur in Auszügen.

Mit der hier präsentierten Ausgabe wird nun erstmals eine Übersetzung sämtlicher in Schwartz’ erstem Tomus veröffentlichter Dokumente vorgelegt. Diese werden dabei in einer Anordnung dargeboten, die den Verlauf der Konzilsverhandlungen und die Chronologie der das Konzil umgebenden Ereignisse für den Rezipienten unmittelbar transparent werden lässt.55 Jedes einzelne Dokument wird zudem ausführlich kommentiert. Mehrfach überlieferte Dokumente werden nach Möglichkeit zusammengeführt, relevante Abweichungen unter ihnen kommentiert. Bei Abweichungen, die so tiefgreifend sind, dass sich diese Methode nicht bewährt, wird eine synoptische Präsentation der betreffenden Dokumente geboten. Neben der gedruckten Ausgabe erfolgt außerdem noch eine digitale Veröffentlichung.

Dieser erste, hier vorliegende Band der Ausgabe beinhaltet sämtliche Dokumente, die vor der Einberufung des Konzils durch Kaiser Theodosius II. datieren, sowie die drei Einladungen selbst.56 Es werden noch zwei weitere Bände folgen. Der erste von ihnen soll die eigentlichen Konzilsverhandlungen und die sie begleitenden Geschehnisse umfassen, der zweite dann die Begebenheiten nach der Auflösung des Konzils, also den Weg der Kompromissfindung, die Unionsformel und die anschließenden Diskussionen, die dadurch ausgelöst wurden. Mit dem dritten Band soll dann auch eine ausführliche Einleitung erscheinen, die dieses knappe Provisorium ersetzen wird.

Zur chronologischen Anordnung der Dokumente in Band 1

Die Zeitspanne, aus der die Dokumente des vorliegenden Bandes stammen, umfasst die Jahre von der Ernennung des Nestorius zum Bischof von Konstantinopel (428) bis zur Einberufung des Konzils von Ephesus durch den Kaiser im November 430. Die Schriftstücke geben einen Einblick in die Anfangsphase der christologischen Auseinandersetzungen, die schließlich so eskalierten, dass ein Eingreifen des Kaisers erforderlich war. Doch so klar aus den Dokumenten die historische Entwicklung im Ganzen ersichtlich ist, so schwierig ist im Einzelnen die genaue Rekonstruktion der Reihenfolge der Schriftstücke.57 Nur vergleichsweise wenige Dokumente sind datiert, die Bezüge der übrigen zueinander sind nicht immer so klar und signifikant, dass die Reihenfolge als gesichert gelten kann. Um dennoch eine sinnvolle und nachvollziehbare Ordnung zu gewährleisten, gelten hier wie in den Folgebänden im Einzelnen die folgenden Kriterien, wobei oberste Richtlinie für die Anordnung der Konzilsakten die Reihenfolge ihres Entstehens ist:

– Datierte Dokumente und Schriftstücke, deren Entstehungsdatum aus anderen Quellen bekannt ist oder sich aus dem Inhalt erschließen lässt, wurden grundsätzlich nach dem Entstehungsdatum eingeordnet.

– Undatierte Texte ohne direkten Bezug auf das Konzilsgeschehen, die entweder einer früheren Zeit entstammen oder sich zeitlich nicht einordnen lassen, jedoch für die Argumentation vor, während oder nach dem Konzil herangezogen wurden, sind je nach Sachlage bei dem Dokument untergebracht, in dem sie erwähnt werden, oder aber im Anhang des Bandes, für den sie Relevanz besitzen.

– Undatierte Antwortschreiben und im Schreiben als solche ausgewiesene Begleitdokumente sowie Reaktionen beispielsweise auf Predigten wurden, sofern sie keine Anhaltspunkte für eine genauere Datierung bieten, hinter die Dokumente platziert, auf die sie Bezug nehmen bzw. zu denen sie gehören.

– In den Anhang oder in die Fußnoten wurden auch die Schriftstücke aufgenommen, die spätere Bemerkungen des jeweiligen Herausgebers oder Übersetzers der Textsammlungen, etwa des Diakons Rusticus (6. Jhd.)58,

Als das früheste Zeugnis des christologischen Streites zwischen Kyrill und Nestorius gilt allgemein die Predigt des Nestorius, sermo 9 (CPal20)59, in der er im Jahr 428 erstmals seine Lehre von den zwei Naturen Christi vorstellte.60 Eduard Schwartz61 verweist darauf, dass Kyrill sich bereits im Osterfestbrief für 42962 auf diese Predigt bezieht. Thematisch könnte es sich um eine Weihnachtspredigt handeln. Dann wäre sie am 25. Dezember 428 oder, sofern es in Konstantinopel eine Weihnachtsoktav gegeben hat, in den darauffolgenden Tagen gehalten

Wohl in der zweiten Hälfte desselben Jahres 428 dürfte die allgemein Eusebius von Dorylaeum zugeschriebene Contestatio (CV18)63 entstanden sein. Nachdem Eusebius vergeblich versucht hatte, Nestorius bei einer seiner Predigten zu unterbrechen und einer verkehrten Lehre zu bezichtigen64 – vergeblich, weil es ihm nur kurz gelang, für Unruhe in der Gemeinde zu sorgen, bevor Nestorius das Blatt wieder zu wenden wusste –, verfasste er als Reaktion die Contestatio. In dieser Schrift zeigt Eusebius gedankliche Parallelen zwischen Nestorius und dem als Häretiker verurteilten Paulus von Samosata auf. Ein Hinweis für die Datierung findet sich in den Worten des Eusebius, dass Paulus von Samosata 160 Jahre zuvor von den rechtgläubigen Bischöfen verurteilt worden sei.65 Da dies auf der Synode im Winter 268 geschah, ergibt sich – sofern es sich bei den 160 Jahren um eine exakte Angabe handelt – als frühester Zeitpunkt für die Entstehung der Contestatio das ausklingende Jahr 428.66 In der Forschung wird die Schrift meistens etwas später, nämlich Anfang 429 angesetzt.67 Noch später kann sie jedoch nicht entstanden sein. Bereits Loofs hat zu Recht darauf verwiesen, dass sich schon Cassian in seiner Schrift De incarnatione Domini contra Nestorium68, die vermutlich nicht viel später als Mitte 429 zu datieren ist, auf die Contestatio 69

In die Weihnachtszeit des Jahres 428 gehört wahrscheinlich die Homilia 1 des Proklos von Kyzikos (CV19)70, des späteren Bischofs von Konstantinopel (sed. 434–446). Nachdem Nestorius das Bischofsamt in Konstantinopel übernommen hatte, hielt Proklos anlässlich eines Marienfestes71 diese Predigt in der Hauptkirche von Konstantinopel, in der er die Einheit von Gott- und Menschheit in Christus und Maria somit als Gottesgebärerin pries. Die Datierung72 hängt nicht zuletzt an der Frage, welches Marienfest gemeint ist. Zu denken ist an die Annuntiatio Domini, welche sowohl als Herren- als auch als Marienfest gefeiert wird und in früherer Zeit auch den Jahresbeginn markierte. Ihr Datum ist der 25. März, der sich aus dem Weihnachtsdatum errechnet. In diesem Fall dürfte es sich hier um die früheste Erwähnung dieses Festes handeln.73 Auch die einleitenden Sätze, in denen beschrieben wird, wie Meer und Erde Maria ihre Ehre erweisen,74 könnten auf den Beginn der ‚Reisesaison‘, also auf einen Frühlingstermin hindeuten.75 Es bliebe jedoch problematisch, dass sich ansonsten keine Belege dafür finden, dass dieses Fest schon in dem hier gegebenen Zeitrahmen gefeiert wurde. So gesehen ist es naheliegender, von einem auch anderweitig dokumentierten Fest auszugehen, welches im Rahmen des Weihnachtszyklus gefeiert wurde. Der früheste denkbare Termin hierfür ist Weihnachten 428, der späteste 430. Leena Mari Peltomaa76 macht gegen eine Datierung in das Jahr 430, wie Nicholas Constas sie befürwortet77, u.a. das Argument geltend, dass Nestorius es sicherlich nicht unterstützt hätte, dass Proklos zu einem Zeitpunkt, als Nestorius selbst wegen seines χριστοτόκος-Titels zunehmend in Bedrängnis geraten und die sacra des Kaisers (CV25 [Dok. 42]), mit der er am 19. November 430 das Konzil von Ephesus einberief78, bereits ergangen war, zu diesem Thema in der Hauptstadt predigte. Vor dem Hintergrund des immer weiter eskalierenden Streits erscheint eine Datierung auf das noch vergleichsweise ruhige Jahr 428 als am wahrscheinlichsten.79 Es ist dabei jedoch im Blick zu behalten, dass die Predigt auch später, d.h. bis einschließlich den 25. März 430 gehalten worden sein kann.

Nestorius, der bei der Predigt des Proklos (CV19 [Dok. 3]) zugegen war, reagierte mit sermo 27 (CPal22)80 sofort auf die Worte seines Vorredners. Unter gezielter Bezugnahme auf die Ausführungen des Proklos versuchte er, der Gemeinde deutlich zu machen, warum göttliche und menschliche Natur Christi zu unterscheiden seien.

Kyrill blieb die neuartige Lehre, welche die Bezeichnung θεοτόκος für Maria anzweifelte, nicht lange verborgen. Offenbar wurde die Frage, von der man sicherlich durch ägyptische Mönche, die in Klöstern in Konstantinopel lebten, sowie durch alexandrinische Apokrisiare Kenntnis hatte, auch in Ägypten bereits diskutiert. Kyrill begann nun mit Hilfe seiner Anhänger unter den Mönchen und mittels diverser Schriften, in Konstantinopel gezielt Stimmung gegen Nestorius zu machen.81 Ohne seinen Gegner namentlich zu nennen, wandte sich der Alexandriner bereits im Frühjahr 42982 mit einer umfänglichen Rechtfertigung des θεοτόκος-Titels in einem Brief an die ägyptischen Mönche (CV1)83. Das Schreiben ist mit Sicherheit gleich zu Beginn der Auseinandersetzungen entstanden. Es war schnell in aller Munde, denn Verweise darauf finden sich in vielen der nachfolgend vorgestellten Dokumente. Kyrill selbst bezieht sich bereits in seinem Brief an die Apokrisiare in Konstantinopel (CV22 [Dok. 8]) 84

Nestorius reagierte mit sermo 10 (CPal21)85 auf die Angriffe, die Kyrill im Brief an die Mönche (CV1 [Dok. 5]) gegen ihn formuliert hatte, und widerlegte die Ausführungen seines Gegners, ebenfalls ohne diesen beim Namen zu nennen. Die Predigt ist vor Kyrills Brief an die Apokrisiare (CV22 [Dok. 8]) entstanden, da sie dort Erwähnung findet. Es heißt darin nämlich, dass dem Diakon Buphas Martyrios zwei Schriftstücke zugegangen seien, eines davon ein Quaternio mit einer Predigt (sermo 10), die einen merkwürdigen Titel getragen habe.86 Damit ist für den sermo ebenfalls das Frühjahr 429

Gleichfalls in dieses Frühjahr gehört wohl auch der erste Brief des Nestorius an Coelestin (CVer3)87. Offenbar weil er die Gefahr spürte, die von Kyrill für ihn ausging, und jedenfalls bevor der Alexandriner den Kontakt nach Rom suchte88, wandte sich Nestorius an den Papst, um ihn auf seine Seite zu ziehen. Unter dem Vorwand, er wisse nicht, wie mit den in Konstantinopel anwesenden Pelagianern umzugehen sei,89 die ihn ihrer Rehabilitierung wegen bedrängten, unterbreitete er dem Papst seine Lehre von den zwei Naturen Christi. Ohne Kyrill namentlich zu nennen, wandte er sich in seinen Ausführungen doch klar gegen den θεοτόκος-Titel des Alexandriners. Der Brief muss in diese früheste Phase der Geschehnisse eingeordnet werden90, da Nestorius in seinem zweiten Schreiben an Coelestin (CVer4) versichert, er habe lange und bis dahin vergeblich auf eine Antwort des Papstes auf diesen ersten Brief gewartet.91 Und auch der zweite Brief blieb nach Coelestins eigener Aussage längere Zeit unbeantwortet liegen.92 In seinem ersten Brief an Nestorius (CV2 [Dok. 18]), der vermutlich spätestens Ende 429 verfasst wurde, weiß Kyrill bereits von diversen Schriften (χαρτία), die aus der Feder des Nestorius stammten und auf leider nicht in jedem Fall nachvollziehbare Weise nach Rom gelangt waren.93 Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Coelestin, wie sich zum Beispiel auch aus einem Vergleich mit De incarnatione Domini contra Nestorium des Johannes Cassian ergibt, CVer3 und weitere Schreiben vorgelegen 94

Durch einen nicht überlieferten Bericht seiner Apokrisiare in Konstantinopel erfuhr Kyrill 429 von den dortigen Umtrieben, die sich gegen ihn richteten und ihren Ausdruck offenbar auch in handfesten Schmähungen fanden. Seine Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Er verfasste ein Antwortschreiben an die Apokrisiare (CV22)95, in dem er Stellung bezog und mahnte, beim rechten Glauben zu bleiben. Gleich zu Beginn seines Briefes zitiert Kyrill eine Äußerung des Presbyters Anastasios96, von der ihm die Apokrisiare berichtet hatten: „Wie er den Mönchen geschrieben hat, so denken wir.“97 Etwas später wird der Brief an die Mönche (CV1 [Dok. 5]) noch ein zweites Mal erwähnt. Wie im Zusammenhang mit sermo 10 des Nestorius (CPal21 [Dok. 6]) bereits angesprochen98, heißt es nämlich im Folgenden, dass dem Diakon Buphas Martyrios zwei Schreiben zugegangen seien. Eines davon stamme möglicherweise von Photios und richte sich gegen den Brief an die Mönche.99 CV1 (Dok. 5) war somit zum Zeitpunkt des Entstehens des Schreibens an die Apokrisiare bereits Gegenstand heftiger

Auf die Anfeindungen gegen ihn geht Kyrill auch in einem Brief an einen Eiferer des Nestorius (CV20)100 ein. Kyrill verteidigt hier sein rigoroses Vorgehen gegen den Irrglauben, der von Konstantinopel aus um sich zu greifen beginne. Dabei seien keineswegs die gegen ihn selbst gerichteten Schmähungen die Triebfeder. Vielmehr gehe es ausschließlich um die Bewahrung des rechten Glaubens. Einziger Anhaltspunkt für die Datierung dieses Dokumentes sind die erwähnten gegen Kyrill gerichteten Umtriebe in Konstantinopel, von denen er auch schon in seinem Brief an die Apokrisiare (CV22 [Dok. 8]) gesprochen hatte.

Auch in einem weiteren Schreiben an seine Ankläger (CV21)101 verteidigt Kyrill sein entschiedenes Handeln gegen Nestorius. Ausgangspunkt für seine Ausführungen ist der Anstoß, den Nestorius dem Vernehmen nach an dem Brief an die Mönche (CV1 [Dok. 5]) nahm.102 Neu ist hier die Erwähnung eines Zwischenfalls, der sich offenbar erst in jüngerer Zeit ereignet hatte, nämlich die öffentliche Äußerung des Dorotheos von Markianopolis, jeder, der Maria eine Gottesgebärerin nenne, solle verdammt sein, ein Ausspruch, der von Nestorius ausdrücklich gebilligt worden sei.103 Über die Äußerung des Dorotheos klagt Kyrill auch in seinem Brief an Akakios von Beroia (CV16)104. Wieder einmal setzt er sich in seinen Ausführungen für die Betitelung Marias als θεοτόκος ein, wobei auch sein Brief an die Mönche (CV1 [Dok. 5]) und die Umtriebe gegen ihn in Konstantinopel nicht unerwähnt 105

Die Antwort aus Beroia (CV17)106 fiel nicht ganz im Sinne Kyrills aus. Akakios äußert sich ablehnend in Bezug auf den θεοτόκος-Titel, zeigt sich aber kompromissbereit. Er rät, die Sache mit Bedacht anzugehen, um eine Kirchenspaltung zu vermeiden, und erwähnt zudem, dass Kyrills Schreiben auch zur Kenntnis des Johannes von Antiochia gelangt sei, der ebenfalls ein besonnenes Vorgehen in dem Streit anmahne.

Spätestens in das Jahr 429 gehören auch die sermones 20, 28, 29 und 30 des Nestorius (CPal31–34)107. Bei den Predigtauszügen handelt es sich um gegen den Pelagianismus gerichtete Äußerungen des Nestorius. In seiner Einleitung zu diesen Predigten (CPal30)108 sagt Marius Mercator, dass Nestorius CPal31 (Dok. 13) als erste von mehreren Predigten zu diesem Thema gehalten habe, nachdem er Julian von Eclanum während dessen Aufenthalt in Konstantinopel habe predigen hören.109 Die Texte bieten nur wenige konkrete Anhaltspunkte für eine Datierung, gehören aber sicherlich in die erste Zeit des Nestorius als Bischof von Konstantinopel, als er sich als vehementer Verfolger aller Häresien zu profilieren suchte.110 In sermo 20 (CPal31) finden sich zwei Hinweise für eine Datierung. So heißt es zum einen: „[…] nehme ich jene Wonne, die mir durch euch zuteil wird, entgegen, mit der ich sehe, dass euch, die ihr euch in Bezug auf die göttlichen Dinge anstrengt, eine solche Freude erfasst, die nicht im Kreislauf so vieler Festlichkeiten abstumpft, deren aller Ursprung die Ankunft der Güte des Herrn ist“111, und zum anderen: „Aber da ja die Zeit der Taufe naht [...]“112. Schwartz113 hält es aufgrund dieser Anspielungen für wahrscheinlich, dass die Predigt entweder Weihnachten 428 oder Epiphanias 429 gehalten wurde. Über diese zeitliche Eingrenzung hinaus orientiert sich die chronologische Einordnung der vier Predigten an dieser Stelle des vorliegenden ersten Bandes daran, dass Marius Mercator sie seinem Commonitorium gegen Caelestius114 voranstellt und sie zusammen mit diesem eine sinnvolle Einheit bilden.

Für die Datierung des Commonitorium bezüglich Caelestius (CPal36)115 liefert Marius Mercator selbst einen Hinweis. Mit den Worten „unter den viri clarissimi, den Konsuln Florentius und Dionysius“ in der Vorbemerkung des Commonitoriums grenzt er dessen Entstehungszeitraum auf das Jahr 429, das Amtsjahr der beiden Konsuln, ein.

Gegen Ende des Jahres 429 kam es erstmals zu einem direkten Kontakt zwischen Kyrill und Nestorius. Kyrill wandte sich in einem ersten Brief (CV2)116 mit der Aufforderung an seinen Gegner, Maria als Gottesgebärerin anzuerkennen. Auslöser für sein Schreiben war ein nicht überlieferter Brief Coelestins, aus dem hervorging, dass einige nach Rom gelangte Schriften des Nestorius auf Unmut gestoßen waren.117 Die Frage, wie die Schriften Rom erreicht hatten, lässt Kyrill an dieser Stelle Doch ist aus anderen Quellen ersichtlich, dass Nestorius selbst den Kontakt nach Rom gesucht hatte.118 So äußert Coelestin in seinem Schreiben vom 10. August 430 (CVer2), in dem er Nestorius von dessen Verurteilung durch die römische Synode unterrichtete: „Wir haben also den Wortlaut der Briefe und die Bücher gelesen, die wir erhalten haben, wobei der vir illustris, mein Sohn Antiochus, als Bote fungierte.“119 Jedenfalls scheint der Umstand, dass Nestorius versucht hatte, den Papst auf seine Seite zu ziehen, ausgereicht zu haben, Kyrill aus der Reserve zu locken und seinen Gegner nun unmittelbar anzugehen sowie bald darauf auch selbst den Kontakt zum Papst zu suchen (s. CV144 [Dok. 27])120. Die Antwort des Nestorius (CV3, Ende 429 / Anfang 430)121 auf die Äußerungen und Forderungen Kyrills fiel sehr knapp aus. Er drückte lediglich – seinen eigenen Worten nach auf Zureden des Presbyters Lampon122 hin – dem alexandrinischen Bischof seine Missbilligung aus, ohne inhaltlich auf dessen Auslassungen einzugehen.

In die Zeit der Unruhen in Konstantinopel Ende 429 und Anfang 430 gehört inhaltlich wohl auch der Libellus ad Imperatores des Basilius von Konstantinopel (CV143)123.

Der Diakon und Archimandrit Basilius, der Lektor und Mönch Thalassios sowie weitere Mönche berichteten dem Kaiser anschaulich von den Unruhen, die sich aus dem Umstand, dass Nestorius den θεοτόκος-Titel zurückweise, ergeben hätten. Auf die Ablehnung des Volkes und vieler Geistlicher dieser Haltung gegenüber reagiere Nestorius mit Gewalt. Deshalb wende man sich nun an den Kaiser mit der dringenden Bitte, diesen Zuständen endlich ein Ende zu machen. Wortwahl und Tonfall erlauben den Schluss, dass der Kaiser bis zu diesem Zeitpunkt geschwiegen hatte, weil er auf der Seite des Nestorius stand.124

Das Schreiben enthält zwei mögliche Hinweise für eine Datierung. Zum einen fordern die Absender zweimal eine ökumenische Synode125, um dem wahren Glauben zu seinem Recht zu verhelfen, was an die Einberufung des Konzils von Ephesus denken lässt, welches die Wahrheitsfindung in eben dieser Frage zum Ziel hatte, und so eine Datierung des Dokuments vor dessen Einberufung am 19. November 430 nahelegt.126 Doch zeigen Richard Price und Thomas Graumann127 besonders mit sprachlichen Argumenten, dass ein Bezug auf dieses Ereignis keineswegs zwingend ist. Ihrer Ansicht nach könnte die Bittschrift an den Kaiser zu jedem beliebigen Zeitpunkt des Streits entstanden sein.128

Der zweite Hinweis für eine Datierung betrifft die Äußerung, Nestorius habe auch auswärtige Kleriker in seine Machenschaften einbezogen, deren Einmischung kirchenrechtlich gar nicht gestattet sei.129 Schwartz130 hält es für wahrscheinlich, dass es sich hier um eine Anspielung auf den Fall handelt, bei dem Nestorius den Pelagianer Caelestius, der sich zu der Zeit in Konstantinopel aufhielt, dazu aufgestachelt hatte, den Presbyter Philippus131 – wie Basilius ein Verfechter des θεοτόκος-Titels – mit Hilfe wohl fingierter Schriftstücke anzuklagen. Die Angelegenheit erhitzte die Gemüter offenbar eine Zeit lang sehr, da in noch drei weiteren Schreiben andeutungsweise davon die Rede ist, nämlich in dem Brief des Nestorius an Caelestius (CPal35)132, im zweiten Brief des Nestorius an Kyrill (CV5)133 und am ausführlichsten in dem Memorandum (CU4)134, das Kyrill seinem Diakon Poseidonios zusammen mit einem für Papst Coelestin bestimmten Dossier135 auf die Reise nach Rom mit auf den Weg gab. Da Coelestin nach der Übergabe dieser Unterlagen im August 430 eine römische Synode einberief, muss also die Philippus betreffende Synode vor dieser römischen stattgefunden haben. Doch ist die Anspielung in der Bittschrift an den Kaiser zu vage – es könnte auch ein ganz anderes Ereignis gemeint sein –, um als sicheres Indiz für die Chronologie gelten zu können. Sollte aber die Vermutung von Schwartz zutreffen, dass hier der Fall ‚Philippus‘ angedeutet ist, würde dies immerhin die Entscheidung unterstützen, das Dokument aufgrund seines Inhalts in das zeitliche Umfeld vor der Kontaktaufnahme Kyrills mit Rom aufzunehmen, zumal sie später wohl kaum noch jemand verstanden haben 136

In dieselbe Zeit gehört wohl auch der Brief des Nestorius an Caelestius (CPal35)137. Nestorius reagiert hierin auf einen Klagebrief des Caelestius, in dem dieser sich über ihm widerfahrenes Unrecht beschwert hatte. Ob es sich dabei um Vergeltungsmaßnahmen handelte, die Caelestius als Pelagianer erleiden musste, oder ob die Beschwerde in Verbindung mit einem anderen Ereignis zu sehen ist, bleibt unklar. Nestorius versucht Caelestius aufzurichten, indem er ihm biblische Vorbilder vor Augen führt, die für die Wahrheit des Glaubens bereitwillig den Tod in Kauf genommen hatten. Schließlich verweist er auch auf Briefe, die im Zusammenhang mit einem Konzil an zahlreiche Bischöfe verschickt wurden und in denen er sich offenbar zugunsten des Caelestius ausgesprochen hatte. Welches Konzil hier gemeint ist und was genau dort verhandelt wurde, lässt sich nicht abschließend klären. Garnier138 spricht sich dafür aus, dass es sich um die römische Synode vom August 430 und die wenig später abgehaltene alexandrinische Synode handele. Doch wurde hier jeweils die Causa Nestorius, nicht die der Pelagianer verhandelt. Schwartz139 hält die Synode für diejenige, auf die auch in CV143 (Dok. 20) angespielt wurde, und bei welcher der Presbyter Philippus als Manichäer verurteilt wurde.140 Möglicherweise war Caelestius wegen seiner unwürdigen Rolle in dem Schauspiel Repressalien ausgesetzt, derentwegen er sich bei Nestorius beschwert hatte. Wenn Schwartz mit seiner Vermutung richtigliegt und es sich um die besagte Philippus-Synode handelt, spricht dies für eine Datierung auch dieses Nestorius-Briefes in die Zeit der eskalierenden Auseinandersetzungen in Konstantinopel vor der Einberufung der römischen Synode im August 430.

Dass Nestorius mehrere Briefe nach Rom geschickt hatte, ist aus seinem zweiten überlieferten Schreiben an den Papst (CVer4)141 ersichtlich, welches er durch den cubicularius Valerius überbringen ließ142. Wann genau dieser Brief entstanden ist, lässt sich nicht ermitteln. Coelestin äußert sich in seinem Schreiben vom 10. August 430, in dem er Nestorius von dessen Absetzung unterrichtet, zu den Briefen. Seinen eigenen Worten zufolge lagen ihm diese bereits einige Zeit vor der Ankunft des Poseidonios Mitte 430 vor. Zuerst habe es an einem Übersetzer aus dem Griechischen gefehlt, und gerade als der gefunden worden war, sei Poseidonios mit dem kyrillischen Dossier nach Rom gekommen.143 So erscheint das Frühjahr 430 als Zeitpunkt für die Abfassung des Briefes sehr 144

Den Akten des Konzils von Chalkedon zufolge ist der zweite Brief Kyrills an Nestorius (CV4)145 zwischen dem 26. Januar und 24. Februar 430 entstanden.146 Kyrill leitet ihn mit den Worten ein, ihm sei zu Ohren gekommen, dass er in Konstantinopel in Gegenwart des Patriarchen verleumdet werde. Nach einigen Spitzen bezüglich dieser Machenschaften gibt sich Kyrill wieder ganz als der Verfechter des wahren Glaubens, der seinen Amtsbruder auf den rechten Weg zurückführen wolle. Auf der Basis des Nizänums setzt er Nestorius ausführlich die Richtigkeit des θεοτόκος-Titels für Maria auseinander und beschließt seinen Brief mit der dringenden Bitte, Nestorius möge diesen Glauben auch mit Blick auf den Kirchenfrieden mit ihm teilen.

Der Brief selbst bietet nur wenige Anhaltspunkte für eine zeitliche Einordnung. Der einleitende Hinweis auf die Verleumdungen gegen Kyrill weist auf die Phase, in der die Streitigkeiten in Konstantinopel zu eskalieren begannen, als Leute wie etwa Dorotheos von Markianopolis147 öffentlich das Wort ergriffen. Als Terminus ante quem ist der Zeitpunkt anzusehen, als sich Kyrill an Coelestin wandte, da sowohl er selbst in seinem Schreiben an den Papst (CV144)148 als auch Coelestin in seinem Schreiben an Nestorius (CVer2)149 den zweiten Brief an Nestorius erwähnen. Beide Hinweise passen zu der Datierung in den Akten von Chalkedon.

Nestorius gibt sich in seinem Antwortschreiben (CV5)150 vom Juni 430151 unberührt von den Schmähungen, mit denen Kyrill seinen Brief eingeleitet hatte. Sehr bald wendet er sich der inhaltlichen Auseinandersetzung zu und entwickelt, an Äußerungen Kyrills in dessen Schreiben anknüpfend, sein eigenes Verständnis in der θεοτόκος-Frage. Dabei lässt er es an gezielten Seitenhieben auf den Gegner nicht fehlen, darunter auch der recht deutliche Hinweis darauf, dass er sich mit dem Kaiserhaus im Einvernehmen wisse.152

Spätestens bis Mitte 430 vollendete Kyrill seine fünf Bücher gegen Nestorius (CV166)153. Die Arbeit an diesem umfangreichen Werk, in dem der Alexandriner einzelne Äußerungen des Nestorius zur Christologie widerlegt, muss im Frühsommer vollendet gewesen sein, da er es etwa zu dieser Zeit durch seinen Diakon Poseidonios als Teil eines Dossiers154 an Papst Coelestin nach Rom sandte.

Unmittelbar vor der Schrift Contra Nestorium findet sich in den Konzilsakten auch eine Sammlung von Auszügen (CV165)155 aus ebendiesem Werk, bei denen es sich ausschließlich um Nestorius-Zitate handelt. Wann genau und zu welchem Zweck diese Sammlung entstanden ist, lässt sich nicht entscheiden. Sie könnte als Vorlage für Contra Nestorium zusammengestellt worden sein. Möglich ist aber auch, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt in irgendeiner Form der Verurteilung des Nestorius dienen sollte. Die Zitate werden im vorliegenden Band nicht eigens übersetzt, da sie im Wesentlichen mit dem Text in Contra Nestorium übereinstimmen. Abweichungen sind jedoch in CV166 (Dok. 25) kenntlich gemacht.

Auch die zeitliche Einordnung der bei Marius Mercator überlieferten Sammlung von Auszügen aus den Predigten des Nestorius (CPal29)156 ist unsicher. Gemäß Marius’ einleitenden Worten handelt es sich um die Übersetzung einer Sammlung von Nestorius-Zitaten Kyrills. Schwartz157 u.a. halten sie in der vorliegenden Form für die, welche Kyrill im Jahr 430 über Poseidonios an Papst Coelestin gesandt hatte. Grillmeier158 ist sogar der Meinung, dass Mercator der Übersetzer der von Kyrill lateinisch verschickten Sammlung ist.159 Diese Identifikationen legen eine Datierung von CPal29 vor dem Versenden des Dokuments nach Rom, also vor Mitte 430, nahe. In jüngerer Zeit nun hat Graumann160 dargelegt, dass die Mercator-Übersetzung da, wo es überhaupt Übereinstimmungen bei der Zitatenauswahl gibt, sprachlich signifikant von den späteren Versionen des Johannes Cassian in seiner Schrift De incarnatione Domini contra Nestorium und des Arnobius Iunior in seinem Conflictus abweicht, während deren Fassungen auf eine gemeinsame Quelle zurückgehen, nämlich das Dossier Kyrills.161 Wenn es sich bei CPal29 also nicht um eine Übersetzung des Dokuments handelt, das Kyrill an Coelestin geschickt hat, erweitert sich auch der Datierungszeitraum für die Zusammenstellung der Exzerpte durch Kyrill. In welchem Abhängigkeitsverhältnis CPal29 zu den anderen Dokumenten mit Nestorius-Exzerpten162 steht, ist unklar. Es gibt Überschneidungen, aber auch gravierende Unterschiede. Möglicherweise handelt es sich um eine Vorstufe entweder der an Coelestin geschickten oder der in Ephesus verlesenen Exzerptsammlung, die dann zwischen Ende 429 und der ersten Sitzung am 22. Juni 431 anzusiedeln wäre. Im vorliegenden Band wurde das Dokument hinter CV166 (Dok. 25) platziert, um einen unmittelbaren Vergleich der Nestorius-Exzerpte zu ermöglichen.

Nachdem Kyrill erfahren hatte, dass Nestorius versuchte, Rom auf seine Seite zu ziehen, wurde auch er in diese Richtung hin tätig. Sein erstes erhaltenes Schreiben163 an Coelestin (CV144)164 muss etwa in die Mitte des Jahres 430 datiert werden165, da es dem Boten Kyrills, Poseidonios, so vollends gelang, Coelestin zu überzeugen, dass dieser bereits im August eine römische Synode abhielt, von der Nestorius verurteilt wurde. Kyrill beschreibt in seinem Brief das Denken und Handeln des Nestorius in den dunkelsten Farben166, um Coelestin ein schnelles Eingreifen als unabdingbar zu suggerieren. Von sich selbst zeichnet er das Bild eines verantwortungsbewusst Reagierenden, der sich von den gegen ihn selbst gerichteten Machenschaften des Nestorius und seiner Anhänger nicht habe beirren lassen und der nichts unversucht gelassen habe, Nestorius zur Umkehr zu bewegen. Doch es sei alles vergeblich gewesen. Abschließend verweist Kyrill noch auf das aus verschiedenen Dokumenten bestehende Dossier167, das er Poseidonios mitgegeben habe, damit sich der Papst ein besseres Bild von der Lage machen 168

Um Poseidonios auf seine Aufgabe vorzubereiten, den Papst von der Unhaltbarkeit des Nestorius als Bischof von Konstantinopel zu überzeugen und ihm das besagte Dossier zu überreichen, was eben dieses beweisen sollte, gab Kyrill seinem Diakon ein kurzes Commonitorium (CU4)169 mit auf die Reise, in welchem er knapp die Glaubenssätze des Nestorius im Gegensatz zu den eigenen vorstellte und zudem den Fall des Presbyters Philippus schilderte170, um seinen Gegner auch charakterlich in schlechtem Licht erscheinen zu lassen.

Sehr bald nach Erhalt der Materialien, die Kyrill dem römischen Bischof hatte zukommen lassen, berief dieser der Causa Nestorius wegen eine Synode ein, bei der der Bischof von Konstantinopel verurteilt wurde. Überliefert sind vier Schreiben Coelestins vom 10. August 430, welche die Entscheidung der unmittelbar vorangegangenen Synode zum Gegenstand haben.171

Der erste Brief des Papstes ist an Kyrill (CVer1)172 gerichtet. Coelestin ergeht sich hierin in Dankbarkeitsbekundungen an Kyrill, mit seinen Schriften den richtigen Weg aus der von Nestorius verursachten Glaubenskrise gewiesen zu haben, teilt ihm das Urteil der römischen Synode mit und überträgt ihm dessen Umsetzung.173 Abschließend verweist er noch darauf, dass entsprechende Schreiben auch an die Bischöfe Johannes von Antiochia, Rufus von Thessaloniki, Juvenal von Jerusalem und Flavian von Philippi gegangen seien.174 Als Antwortschreiben auf CV144175 ist der Brief vor den anderen auf den 10. August datierten Schreiben platziert. Zudem gibt es in den anderen Schreiben konkrete Anspielungen auf den Brief an

Die tatsächliche Chronologie der drei anderen Briefe vom 10. August lässt sich nicht ermitteln. Sie werden deshalb gemäß der Anordnung in der Collectio Veronensis vorgestellt.

In seinem Brief an Nestorius (CVer2)176 äußert sich Coelestin zunächst im Ton strenger Zurechtweisung zu den enttäuschten Hoffnungen, welche die Welt in Nestorius gesetzt hatte, als dieser zum neuen Bischof von Konstantinopel geweiht worden war. Wie wenig er den Erwartungen entspreche, hätten die Schriftstücke, die Coelestin von Kyrill durch dessen Boten Poseidonios erhalten habe, sowie die Briefe und Schriftstücke, die ihm durch einen vir illustris Antiochus177 von Nestorius überbracht worden seien, zweifelsfrei bewiesen. Ohne inhaltlich aufzuschlüsseln, was genau an der Lehre des Nestorius verkehrt sei, bezichtigt er diesen der Geschwätzigkeit und Gotteslästerung, unterbreitet ihm das gegen ihn gefällte Urteil178 und verweist darauf, dass der Wortlaut dieses Urteils und alle Schriften – ob Coelestin hier nur die ihm von Nestorius geschickten Dokumente oder auch seine Briefe meint, bleibt offen – durch Poseidonios auch an Kyrill, den er mit der Umsetzung des Urteils betraut habe179, gegangen seien.

Der Brief Coelestins an Volk und Klerus von Konstantinopel (CVer5)180 ist im Ton sorgenvoller Mahnung geschrieben. Der Papst spricht hier zunächst die Gemeinde an, bevor er sich dem Klerus zuwendet. Beiden legt er nahe, vor dem Hintergrund der verderbten Lehre des Nestorius am rechten Glauben festzuhalten und Standhaftigkeit zu beweisen. Der Papst beschließt sein Schreiben mit dem Hinweis, er habe, als er Poseidonios sein Antwortschreiben an Kyrill übergab, auch den vorliegenden und den Brief an Nestorius (CVer2 [Dok. 30]) beigefügt, damit Kyrill, der von ihm zu seinem Stellvertreter in der Causa Nestorius ernannt worden sei, für die Weiterleitung der Schreiben nach Konstantinopel sorgen könne.181 Außerdem fügte Coelestin seinem Brief den Wortlaut des Urteils gegen Nestorius an.182

Das Schreiben Coelestins an die Bischöfe Johannes von Antiochia, Juvenal von Jerusalem, Rufus von Thessaloniki und Flavian von Philippi (CVer6)183, die den Brief jeweils in demselben Wortlaut erhielten184, ist recht knapp gehalten. Die Bischöfe werden ohne große Umschweife über die Gründe der Verurteilung und den Wortlaut des Urteils185 informiert. Anders als bei den Briefen, die in Richtung Konstantinopel abgingen, verzichtet Coelestin hier auf die Erwähnung der Stellvertreterfunktion Kyrills und auf den Hinweis, dass der Brief durch den alexandrinischen Bischof weitergeleitet werde. Vielmehr scheint Poseidonios direkt mit der Übermittlung betraut zu sein.186

Auch Kyrill entwickelte nach Erhalt des Papstbriefes großen Eifer, die Angelegenheit voranzutreiben. So schrieb er zunächst an Johannes von Antiochia (CV13 [Dok. 33]) und Juvenal von Jerusalem (CV15 [Dok. 34]), um sie davon zu unterrichten, dass er sich nach Rom gewandt habe, und um sie über das Ergebnis zu informieren. In keinem der beiden Briefe ist von der Synode in Alexandria die Rede187, weshalb wohl davon auszugehen ist, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht stattgefunden hatte.

In seinem Schreiben an Johannes von Antiochia (CV13)188 hebt der Alexandriner zunächst erneut sein unermüdliches Bestreben hervor, den Kollegen in Konstantinopel auf den Pfad des rechten Glaubens zurückzuführen. Doch Nestorius habe sich von diesen Bemühungen angegriffen gefühlt und versucht, Rom auf seine Seite zu ziehen, indem er dorthin geschrieben und eigene Schriften beigefügt habe.189 Dies sei gescheitert, da man in Rom seine Ansichten ablehne und ihn der Häresie bezichtige. Kyrill selbst sei erst tätig geworden, nachdem der Papst ihm geschrieben habe.190 Erst dann habe er Poseidonios mit Brief und Dossier ausgestattet nach Rom geschickt, wo die römische Synode das Ultimatum an Nestorius beschlossen habe. Rom und seinen Anweisungen sei nun um der Gemeinschaft mit dem Westen willen unbedingt Folge zu leisten. Kyrill zeichnet in diesem Brief bewusst von sich selbst das Bild einer Randfigur in einem Geschehen, das von Rom und dessen Verbündeten gelenkt und beherrscht wurde.

Der etwa zeitgleich mit dem Schreiben an Johannes entstandene Brief Kyrills an Juvenal von Jerusalem (CV15)191 ist dem vorangegangenen in Aufbau und Inhalt sehr ähnlich. Allerdings tritt die Bereitschaft zur Konfrontation in dem Falle, dass Nestorius nicht auf die Forderungen eingehe, deutlicher hervor.

Als Johannes die an ihn gerichteten Schreiben aus Rom (CVer6 [Dok. 32]) und Alexandria (CV13 [Dok. 33]) erhielt, nahm er dies zum Anlass, seinen Amtskollegen in Konstantinopel davon in Kenntnis zu setzen.192 In einem Brief an Nestorius (CV14)193 legt er diesem ebenso feinfühlig wie nachdrücklich nahe, den θεοτόκος-Titel mit Blick auf den Kirchenfrieden zu akzeptieren. Johannes spricht von „Briefen“, die er von Kyrill erhalten habe. Um welche weiteren Schreiben es sich handelt, liegt im Dunkeln.194 Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch eines darunter war, das Johannes ergänzend über die alexandrinische Synode informieren sollte, dann wäre CV14 erst später nach dieser Synode entstanden. Terminus ante quem ist jedoch mit einiger Sicherheit der 19. November 430, da Johannes die auf diesen Tag datierte sacra des Kaisers (CV25 [Dok. 42])195 nicht erwähnt, also noch nichts von ihr zu wissen scheint.

Seinem dritten Brief an Nestorius (CV6)196 gibt Kyrill von vornherein einen offizielleren Charakter als den beiden vorangegangenen Schreiben an den Bischof von Konstantinopel (CV2 [Dok. 18] und CV4 [Dok. 23]), indem er als Absender nicht nur sich selbst, sondern auch die ägyptische Synode nennt. Entsprechend entschieden und selbstbewusst ist der Ton, mit dem Kyrill seinen Gegner angeht, zumal er sich auch auf Coelestin und die römische Synode berufen kann. Er fordert von Nestorius den Widerruf seiner Lehrsätze, deren Verderbtheit er ihm noch einmal ausführlich vor Augen stellt. Dem Schreiben sind im Anhang zwölf Anathematismen197 beigefügt, in denen Kyrill konkretisiert, welche Glaubenssätze genau Nestorius unterschreiben bzw. verdammen solle.

Der Brief wurde am 30. November 430 an Nestorius übergeben198, also erst elf Tage nach der Einberufung des Konzils in Ephesus durch den Kaiser (CV25 [Dok. 42]).199

Im Gegensatz zu Kyrills Briefen an Johannes von Antiochia (CV13 [Dok. 33]) und Juvenal von Jerusalem (CV15 [Dok. 34]) setzen seine beiden nachfolgenden Schreiben an Klerus und Volk von Konstantinopel (CV24 [Dok. 37]) sowie an die Mönche von Konstantinopel (CV145 [Dok. 38]) die Synode in Alexandria voraus.200 Sie sind also dem dritten Brief Kyrills an Nestorius (CV6 [Dok. 36]) nachzuordnen.

Sein Schreiben an Klerus und Volk von Konstantinopel (CV24)201 leitet Kyrill mit einer Entschuldigung ein, dass man Nestorius zu lange habe gewähren lassen, ohne einzuschreiten. Doch jetzt werde ihm durch die synodalen Entscheidungen von Rom und Alexandria Einhalt geboten. Klerus und Volk fordert Kyrill auf, auch weiterhin dem rechten Glauben anzuhängen, von Nestorius ausgesprochene Verdammungen hätten zudem keine Geltung.

Im Brief an die Mönche von Konstantinopel (CV145)202 ist der Ton etwas knapper und bündiger als in dem Schreiben an Volk und Klerus (CV24), doch ist der Inhalt des Briefes im Wesentlichen identisch. Dem Treiben des Nestorius soll durch das ihm gestellte Ultimatum ein Ende gesetzt werden, die Mönche werden angehalten, im Sinne Christi zu denken und zu handeln.

Kyrill war sich nicht nur dessen bewusst, dass er Rom auf seine Seite bringen musste, was ihm ja ohne Schwierigkeiten gelungen war, sondern auch, dass Nestorius in Konstantinopel eine bessere Ausgangsposition für die Durchsetzung seiner Interessen beim Kaiser hatte als er selbst von Alexandria aus, zumal sein Verhältnis zum Kaiserhaus ohnehin nicht das allerbeste war.203 Anspielungen des Nestorius, dass er in Glaubensfragen mit dem Kaiserhof in gutem Einvernehmen stehe204, dürften Kyrill noch zusätzlich angespornt haben, sich auch selbst dorthin zu wenden. Mit gleich drei Schriften, die ihre Empfänger spätestens im Oktober oder Anfang November 430 erreicht haben müssen,205 da Theodosius sie in seiner sacra an Kyrill (CV8 [Dok. 43]) vom November 430 erwähnt206, an denen Kyrill aber wahrscheinlich schon gearbeitet hat, als er Contra Nestorium verfasste, wandte sich der Patriarch von Alexandria nun also auch an das Kaiserhaus:

In seiner Oratio an Theodosius über den rechten Glauben (CV7)207 setzt Kyrill dem Kaiser den rechten Glauben auseinander, indem er die bekanntesten Irrlehren, die er in der eines Dyophysitismus, wie ihn Nestorius vertrat, gipfeln lässt, vorstellt und widerlegt. Etwas anders verfährt Kyrill in der Oratio an die Kaiserinnen (Ad dominas) (CV150)208, wo er Äußerungen früherer Theologen und Stellen aus dem Neuen Testament zitiert und kommentiert, die geeignet waren, die volle Gottheit des Inkarnierten zu beweisen. In seiner zweiten Oratio an die Kaiserinnen (Ad augustas) (CV149)209 beschränkt sich dieses Verfahren auf die Kommentierung von Zitaten aus dem Neuen

Doch brachten die Bemühungen Kyrills, die Gunst des Kaisers auf sich zu lenken, nicht den gewünschten Erfolg. Am 19. November 430 ließ dieser eine sacra an Kyrill und einige Metropoliten (CV25)210 ergehen, die den Bestrebungen des Alexandriners erst einmal ein jähes Ende setzte. Die Adressaten wurden aufgefordert, zu Pfingsten des folgenden Jahres211 in Ephesus eine Synode abzuhalten, um die aktuellen Streitfragen zu klären,212 wobei sowohl vorherige Absprachen als auch Fernbleiben von Ephesus strengstens untersagt

An Kyrill selbst ging wohl zeitgleich213 noch eine gesonderte sacra des Kaisers (CV8)214, in der dieser das eigenmächtige Vorgehen des Alexandriners in der Auseinandersetzung mit Nestorius scharf kritisierte. Kyrill habe nicht einmal davor zurückgeschreckt, mit seinen an den Hof geschickten Schriften (CV7 [Dok. 39], CV149 [Dok. 41] u. CV150 [Dok. 40]) auch hier Zwietracht zu säen.215 Um die Rechtmäßigkeit seiner theologischen Ansichten zu prüfen, habe er auf der Synode zu erscheinen. Der Diakon Rusticus, der sich im sechsten Jahrhundert im Rahmen des Dreikapitelstreites mit den Akten von Ephesus und Chalkedon beschäftigte und auch zahlreiche der Dokumente in seinem Synodicon216 zusammenstellte, macht in einer Vorbemerkung zu dieser sacra Nestorius für das Vorgehen des Kaisers verantwortlich. Er habe sich bei diesem eingeschlichen und zu seinen eigenen Gunsten Einfluss auf ihn 217

Auch andere Bischöfe wie Akakios von Beroia wurden durch eine sacra (CV23)218 von den Bestrebungen des Kaisers, eine Einigung zu erreichen, informiert, allerdings nicht verbunden mit dem Befehl, an der Synode in Ephesus teilzunehmen, sondern lediglich mit dem Auftrag, für einen glücklichen Ausgang der Sache zu beten. Dass sich dieser nicht so bald einstellen sollte, davon zeugen die Dokumente, welche die weiteren Ereignisse im θεοτόκος-Streit beleuchten (s. Bd. 2 u. 3).

Fußnoten

1

Vgl. z.B. Smith (2018), S. 28–34; zu den mannigfaltigen Problemen, die in diesem stark vereinfacht formulierten Satz bewusst ausgeblendet wurden, ferner auch Kinzig (2021a), S. 102–108.

2

Der zweite Artikel im ursprünglichen Wortlaut, die zitierten Aussagen unterstrichen: καὶ εἰς ἕνα κύριον Ἰησοῦν Χριστόν, τὸν υἱὸν τοῦ θεοῦ, γεννηθέντα ἐκ τοῦ πατρός, μονογενῆ, τουτέστιν ἐκ τῆς οὐσίας τοῦ πατρός, θεὸν ἐκ θεοῦ, φῶς ἐκ φωτός, θεὸν ἀληθινὸν ἐκ θεοῦ ἀληθινοῦ, γεννηθέντα, οὐ ποιηθέντα, ὁμοούσιον τῷ πατρί, δι’ οὗ τὰ πάντα ἐγένετο τά τε ἐν τῶι οὐρανῷ καὶ τὰ ἐν τῇ γῇ, τὸν δι’ ἡμᾶς τοὺς ἀνθρώπους καὶ διὰ τὴν ἡμετέραν σωτηρίαν κατελθόντα καὶ σαρκωθέντα καὶ ἐνανθρωπήσαντα, παθόντα καὶ ἀναστάντα τῇ τρίτῃ ἡμέρᾳ, ἀνελθόντα εἰς τοὺς οὐρανούς, ἐρχόμενον κρῖναι ζῶντας καὶ νεκρούς∙

3

Zu dem hier skizzierten Problem vgl. einführend z.B. Fraisse-Coué (1996), S. 570–574; Ritter (2011), S. 225–249; Price/Graumann (2020), S. 56–62.

4

Vgl. Socr. Hist. eccl. 7,29.

5

Vgl. Nest. Lib. Heracl. S. 378.

6

Vgl. Socr. Hist. eccl. 7,29.

7

Zu den Schwierigkeiten, die sich aus dem Umgang mit dem Liber Heraclidis ergeben, der in der auf uns gekommenen Form sicherlich nicht vollständig aus der Feder des Nestorius stammt, vgl. Bevan (2016), S. 14–21.

8

Bei den hier und im weiteren Verlauf des Absatzes in Anführungszeichen gesetzten Bezeichnungen Mariens handelt es sich um Übersetzungen aus dem leider nur in syrischer Sprache überlieferten Liber Heraclidis. Die griechischen Begriffe in Klammern sind jene, die in den Akten und weiteren Fragmenten des Nestorius für die Streitigkeiten belegt und dadurch etabliert sind. Sie bilden auch die Grundlage für die im weiteren Verlauf der Einleitung gewählten Übersetzungen, d.h. Gottesgebärerin, Menschengebärerin und Christusgebärerin.

9

Den bloßen Umstand, dass Menschen mit den beiden erwähnten Begriffen an ihn herangetreten seien und ihn um eine Einschätzung derselben gebeten hätten, erwähnt Nestorius allerdings schon zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt, nämlich in seiner mutmaßlich ersten Predigt gegen den θεοτόκος-Begriff (vgl. CPal20,42 – 44, ACO I,5 S. 30,2–4 [Dok. 1]). Dort beschränkt sich der Bericht jedoch auf ebendiesen Vorgang. Etwas ausführlicher wird Nestorius dann später in seinem Brief an Johannes von Antiochia, als er sich, durch die römische und alexandrinische Synode schon verurteilt (vgl. CVer1 [Dok. 29]; CV6 [Dok. 36]), bereits merklich in der Defensive befindet (vgl. CCas78,4, ACO I,4 S. 5,22–33).

10

Vgl. Nest. Lib. Heracl. S. 151f.

11

Θεοτόκον τὴν Μαρίαν καλείτω μηδείς∙ Μαρία γὰρ ἄνθρωπος ἦν, ὑπὸ ἀνθρώπου δὲ θεὸν τεχθῆναι ἀδύνατον (Socr. Hist. eccl. 7,32).

12

Vgl. Bevan (2016), S. 95f.; Price/Graumann (2020), S. 71f.

13

CV18, ACO I,1,1 S. 101f. (Dok. 2; CPG 5940).

14

Eusebius fordert ausdrücklich jeden Empfänger seiner Schrift dazu auf, sie sowohl im Klerus als auch unter den Laien weiter zu verbreiten (Vgl. CV18,1,4 – 9, ACO I,1,1 S. 101,5–9 [Dok. 2]).

15

Es handelt sich dabei um die sermones, die Loofs in seinen Nestoriana (1905) unter den Nummern 8 und 14 herausgibt. Leider lässt sich nicht genau bestimmen, zu welchem Zeitpunkt Nestorius den χριστοτόκος-Begriff eingeführt hat. Bemerkenswerterweise taucht er allerdings weder in der in den Konzilsakten überlieferten Fassung (CPal20 [Dok. 1]) noch in der durch zusätzliche Fragmente erweiterten Rekonstruktion bei Loofs (sermo 9) der vermutlich ersten Predigt gegen den θεοτόκος-Titel auf (vgl. auch oben Anm. 9), aus der ebenfalls in der Contestatio zitiert wird. Da es jedoch eindeutig erscheint, dass diese Predigt bloß unvollständig auf uns gekommen ist, hat dieser Umstand nur begrenzte Aussagekraft. Die vierte Predigt, aus der die Contestatio Material nimmt, läuft bei Loofs unter der Nummer 16.

16

Vgl. unten S. XXII,5 – XXIII,2.

17

Vgl. Price/Graumann (2020), S. 102.

18

Die Begriffe ἕνωσις/ἕνοτης bzw. ἑνόω tauchen in der nicht allzu umfangreichen Schrift beispielsweise an immerhin elf Stellen auf.

19

Vgl. Hom. pasch. 17,2,129–134; 17,3,3–9.

20

Natürlich lässt sich im Osterbrief des Jahres 429 eine Auseinandersetzung mit einer Christologie antiochenischer Provenienz als solcher ausmachen. Aber dies ist beispielsweise auch schon im Osterbrief des Jahres 420 (Hom. pasch. 8) möglich. Vgl. hierzu z.B. Chadwick (1951), S. 150.

21

CV1, ACO I,1,1 S. 10–23 (Dok. 5; CPG 5301). Zur zeitlichen Verortung des Briefes vgl. unten S. XXIV,19 – XXV,2.

22

Dem Brief selbst lässt sich nicht entnehmen, wo genau die Mönche zu verorten sind, an die er adressiert ist. In seinem einige Zeit später verfassten Brief an den römischen Bischof Coelestin gibt Kyrill dann die Klöster in Ägypten als Empfänger an (vgl. CV144,4,1 – 7, ACO I,1,5 S. 11,15–19 [Dok. 27]).

23

Vgl. CV1,3,2 – 7 ACO I,1,1 S. 11,12–15 (Dok. 5).

24

Vgl. Jes 7,14; Mt 1,20–23. Kyrill verwendet den von dem Propheten vorgegebenen Namen überaus häufig, wenn er von dem Fleisch gewordenen Logos (Joh 1,14), spricht. Er findet sich in seinen Werken laut TLG weit über dreihundert Mal, bei Johannes Chrysostomos z.B., der uns als einer der wenigen Autorem der alten Kirche in ähnlich reichem Umfang wie Kyrill Schriften hinterlassen hat, hingegen lediglich gut dreißig Mal.

25

Vgl. CV1,10,26, ACO I,1,1 S. 14,28 (Dok. 5).

26

Die Frage „Ist also die Jungfrau zur Mutter der Gottheit geworden?“ (ἆρ’ οὖν, εἰπέ μοι, θεότητος μήτηρ γέγονεν ἡ παρθένος: CV1,12,1 – 2, ACO I,1,1 S. 15,7 [Dok. 5]) weist z.B. deutliche Übereinstimmungen mit dem Satz „Sagt ihr, dass die Gottheit von der heiligen Jungfrau geboren wurde?“ (τὴν θεότητα λέγετε γεγεννῆσθαι ἐκ τῆς ἁγίας παρθένου) auf, der wahrscheinlich einer Predigt entstammt, aus der schon Eusebius in seiner oben erwähnten Contestatio zitiert hatte (vgl. Loofs, Nestoriana S. 353,1f.).

27

Vgl. z.B. CV2,1,3 – 8, ACO I,1,1 S. 23,26–24,3 (Dok. 18).

28

Vgl. CV2,3,1 – 6, ACO I,1,1 S. 24,13–17 (Dok. 18).

29

Vgl. CV22,6,1 – 14, ACO I,1,1 S. 111,21–30 (Dok. 8).

30

CV2, ACO I,1,1 S. 23–25 (Dok. 18; CPG 5302).

31

CV4, ACO I,1,1 S. 25–28 (Dok. 23; CPG 5304).

32

CV3, ACO I,1,1 S. 25 (Dok. 19; CPG 5666).

33

CV5, ACO I,1,1 S. 29–32 (Dok. 24; CPG 5669).

34

CV166, ACO I,1,6 S. 13–106 (Dok. 25; CPG 5217).

35

CV144, ACO I,1,5 S. 10–12 (Dok. 27; CPG 5310).

36

CV7, ACO I,1,1 S. 42–72 (Dok. 39; CPG 5218).

37

CV149, ACO I,1,5 S. 26–61 (Dok. 41; CPG 5220).

38

CV150, ACO I,1,5 S. 62–118 (Dok. 40; CPG 5219).

39

Während sich CV7 (Dok. 39) recht eindeutig in erster Linie an Theodosius richtet, lässt es sich bei CV149 (Dok. 41) und CV150 (Dok. 40) nicht mit Sicherheit ausmachen, wer die genauen Adressatinnen sind. Vgl. hierzu auch Anm. zu CV149,1,1 – 2, zu CV150,1,3 und zu den dort noch erwähnten Stellen.

40

Vgl. CV25,3,1 – 9, ACO I,1,1 S. 115,26–32 (Dok. 42).

41

Coelestin hatte Kyrill am 10. August 430 auf dessen oben erwähntes Schreiben geantwortet. Er hatte ihm in diesem Schreiben mitgeteilt, dass Nestorius eine Frist von zehn Tagen zu setzen sei, seine in Frage stehenden Lehrmeinungen zu widerrufen, und seinem alexandrinischen Amtsbruder ansonsten die Handlungsvollmacht in dem Fall übertragen (vgl. CVer1,7,2 – 8, ACO I,2 S. 6,22–25 [Dok. 29]). Kyrill dürfte also zu dem Zeitpunkt, als der Kaiser die Einladung versandte, bereits Kenntnis von dem Beschluss Coelestins und der von ihm einberufenen Lokalsynode gehabt haben. Dieser wurde Nestorius jedoch erst am 30. November 430 zugestellt. Kyrill hatte dem Schreiben des Bischofs von Rom noch einen eigenen Brief, verfasst von ihm und einer alexandrinischen Synode, hinzugefügt, in dem er die Grundzüge seiner Christologie, ausgehend vom Nizänum, noch einmal ausführlich erklärte und dem er außerdem eine Liste mit zwölf Anathematismen anhängte, in denen er klar definierte, welche Aussagen über die Konstitution Christi definitiv nicht getroffen werden dürften (vgl. CV6 [Dok. 36]). Es ist jedoch unklar, ob der Kaiser bereits über diese Vorgänge informiert war, als er sich zur Einberufung entschloss. Jedenfalls will er aber mit ihr ausdrücklich verhindern, dass es zu irgendwelchen gesonderten Beschlüssen kommt (vgl. CV25,3,7 – 9, ACO I,1,1 S. 115,31f. [Dok. 42]).

42

Vgl. CV25,2,11 – 13, ACO I,1,1 S. 115,21–23 (Dok. 42).

43

Vgl. CV61, ACO I,1,2 S. 54,17–25.

44

Vgl. CV151,15, ACO I,1,5 S. 122,15–123,3.

45

Vgl. CV97, ACO I,1,7 S. 142,19–33.

46

Vgl. CV127,5, ACO I,1,4 S. 17,9–20.

47

Vgl. z.B. den Brief von Kyrill an Akakios von Melitene (CV128) oder die Anfrage des Dorotheos von Markianopolis an Johannes von Antiochia (CCas203).

48

Vgl. Actio V, ACO II,1,2 S. 129(325),23–130(326),3. Mit dem Beschluss wurde freilichlich kein Schlussstrich unter die Kontroverse gezogen. Die Streitigkeiten liefen weiter und führten in der Folgezeit noch zu mehreren Schismen. Vgl. hierzu zusammenfassend Allen (1994), S. 224–232.

49

Zu diesen Collectiones im Näheren vgl. Price/Graumann (2020), S. 2–14.

50

Vgl. CA48, ACO I,1,7 S. 69,5–70,31.

51

Vgl. CV93, ACO I,1,3 S. 31,3–32,10.

52

Vgl. CV4, ACO I,1,1 S. 25,24–28,26 (Dok. 23); CVer14, ACO I,2 S. 37,17–39,13; CCas6, ACO I,3 S. 20,6–33; CPal26, ACO I,5 S. 49,30–51,26; CQues66, ACO I,5 S. 337,25–340,6.

53

Chrystal, James, Authoritative Christianity […] The Third World Council; That Is, the Third Council of the Whole Christian World, East and West, Which Was Held A. D. 431 at Ephesus in Asia, 3 Bände, Jersey City, New Jersey 1895–1908.

54

Price, Richard (Übers.) / Graumann, Thomas (Komm.), The Council of Ephesus of 431. Documents and Proceedings (TTH 72), Liverpool 2020 (= Price/Graumann (2020). Vgl. hierzu auch Kinzig (2021b).

55

Zu den Kriterien der Anordnung vgl. unten S. XXI,14 – 28.

56

Zur inneren Chronologie im Einzelnen vgl. das folgende Kapitel im Allgemeinen.

57

Vorarbeiten zu einer Chronologie aller Dokumente in ACO I finden sich bei Eduard Schwartz, ACO I,1,8 S. 6–14; Geerard (1974–1987), Bd. 4 S. 30–69 Nr. 8620–8867; Millar (2006), S. 235–259; Price/Graumann (2020).

58

Zu Rusticus s. unten S. XLIII,15 – XLIV,6.

59

CPal20, ACO I,5 S. 29f. (Dok. 1).

60

Vgl. etwa die Bemerkung des Marius Mercator (CPal19, ACO I,5 S. 29,15f.): „Jetzt folgt hier seine [sc. des Nestorius] erste, in der Kirche an die Gemeinde [gerichtete] gottlose Predigt, mit der er bezüglich der Fleischwerdung des Herrn übel gestrauchelt und kläglich gestürzt ist.“ Eine Übersetzung dieser Vorbemerkung findet sich in Anm. zu CPal20,1 (Dok. 1).

61

Schwartz (1914a), S. 7 Anm. 4.

62

Hom. pasch. 17. Während Price/Graumann (2020, S. 39), für den Osterbrief ein Entstehungsdatum „not long after the turn of the year“ favorisieren, heißt es an späterer Stelle (S. 102): „probably written at the end of 428“. Wenn Letzteres zuträfe, dann müsste Nestorius sermo 9 schon deutlich vor Weihnachten gehalten haben. An diesen Zeitraum denkt wohl auch Holum (1982, S. 154), wenn er sagt: „Beginning in the last months of 428, Nestorius preached on the title Theotokos.“

63

CV18, ACO I,1,1 S. 101f. (Dok. 2; CPG 5940).

64

Die Episode ist überliefert in Kyrill, Contra Nestorium (CV166,I,5,48 – 54, ACO I,1,6 S. 25,40–26,4 [Dok. 25]); vgl. auch Schwartz, ACO I,8 S. 8; Schwartz (1914b), S. 250; Tetz (1961), S. 357.

65

Vgl. CV18,1,7 – 9, ACO I,1,1 S. 101,7–9 (Dok. 2): „[…] weil er ein Gesinnungsgenosse des Paulus von Samosata ist, der vor hundertsechzig Jahren von den rechtgläubigen Vätern, also Bischöfen verdammt worden ist.“

66

Für Ende 428 sprechen sich auch Schwartz (1914b, S. 250) und Holum (1982, S. 155) aus. Loofs (Nestoriana S. 49) schließt eine Datierung noch in das Jahr 428 ebenfalls nicht aus. Für Herbst oder Winter dieses Jahres plädiert auch Bevan (2016, S. 106f.), der die Contestatio allerdings der Predigt des Proklos (CV 19 [Dok. 3]) nachordnet. Er beobachtet in der ersteren eine Verschärfung des Tons in den Auseinandersetzungen, insofern Nestorius hier explizit als Häretiker bezeichnet werde. Doch lässt sich dagegen einwenden, dass die Wortwahl ebenso gut dem unterschiedlichen Genre geschuldet sein kann, dessen sich Eusebius und Proklos bedienten. In einer polemischen Schrift ist ein schärferer Ton eher zu erwarten als in einer Predigt vor der Gemeinde, bei der der Gegner zugegen ist.

67

Auch Price/Graumann (2020, S. 33) neigen zu der späteren Datierung.

68

CPL 514.

69

Loofs (Nestoriana S. 49) sieht diese Abhängigkeit in seinen Fragmenten 162, 166 und 167 begründet, von denen das erste dem vierten, die beiden anderen dem sechsten Buch angehören. Price/Graumann (2020, S. 38f.) gehen allerdings davon aus, dass Cassian die ersten fünf Bücher seiner Schrift auf Basis einer nur geringen Menge Materials, das ihm von Nestorius zur Verfügung stand, verfasst habe. Erst nachdem die Sendung nestorianischer Schriften von Kyrill dann in Rom eingetroffen sei (vgl. hierzu unten S. XXV,11 – XXVI,9), habe er bei den letzten beiden Büchern aus einem größeren Fundus schöpfen können. Die Fragmente 166 und 167, von denen Loofs das erste als besonders aussagekräfig erachtet, könnten danach keinen frühen Gebrauch der Contestatio bezeugen. Price/Graumann sehen den Hinweis darauf, dass Cassian von der Contestatio beeinflusst war, aber auch darin, dass er an verschiedenen Stellen den Vorwurf erhebt, Nestorius sehe in Christus einen ‚bloßen Menschen‘ (solitarius homo). Dieser findet sich auch schon in den frühen Büchern der Schrift und wird traditionell häufig mit Paulus von Samosata in Verbindung gebracht (vgl. z.B. Socr. Hist. eccl. 1,36), in dessen Fußstapfen ja Nestorius nach dem Befund der Contestatio wandeln soll. Zu Datierung und Abhängigkeit vgl. außerdem Bevan (2016), S. 107 Anm. 112.

70

CV19, ACO I,1,1 S. 103–107 (Dok. 3; CPG 5800).

71

S. CV19,1,3 – 5, ACO I,1,1 S. 103,4f. (Dok. 3): „Das Fest der Jungfrau ruft die Zunge heute, liebe Brüder, zum Lobpreis auf, und die laufenden Feierlichkeiten werden für jene, die zusammengekommen sind, zum Garanten des Nutzens.“

72

Einen Überblick über die verschiedenen Forschungspositionen in dieser umstrittenen Frage geben etwa: Redies (1998), S. 199; Constas (1995), S. 182 Anm. 40; ders. (2003), S. 57–59 u. 67f.; Peltomaa (2004), S. 78–82; Bevan (2016), S. 102–107; Price/Graumann (2020), S. 33f.

73

Vgl. Peltomaa (2004), S. 79 mit Anm. 6 und Price/Graumann (2020), S. 33f.

74

CV19,1,8 – 11, ACO I,1,1 S. 103,7–10 (Dok. 3): „Denn seht: Die Erde und das Meer zeigen sich der Jungfrau ergeben; das eine breitet unter den Schiffen freundlich den Rücken aus, die andere säumt ohne Hindernis die Spuren der Wandernden. Die Natur soll springen, und die Frauen werden geehrt.“

75

Die Naturbeschreibung passt auch zu der von Bevan (2016, S. 104f.) formulierten Annahme, dass hier das am 15. August gefeierte Fest ‚Mariä Himmelfahrt‘ gemeint ist, wobei er sich seinerseits auf Äußerungen von Seeck (1920 [1966], S. 206 mit S. 437 Anm. zu S. 206 Z. 18) sowie Redies (1998, S. 199f.) beruft. Diese Vermutung wird jedoch von Price/Graumann (2020, S. 34 Anm. 66), mit der Begründung abgelehnt, das Fest sei erst im 6. Jahrhundert eingeführt worden.

76

Peltomaa (2004), S. 80. Vor Peltomaa äußerte auch schon Redies (1998, S. 201) Bedenken gegen die Annahme, „dass Nestorius sich noch 429 eine Predigt des Proklos angehört hätte, noch dazu am Marienfest.“

77

Constas (2003), bes. S. 58 u. 68. Vgl. auch schon ders. (1995), S. 175 u. 182 Anm. 40.

78

S. hierzu unten S. XLIII,8 – 14.

79

Vgl. auch Price/Graumann (2020), S. 34.

80

CPal22, ACO I,5 S. 37–39 (Dok. 4; CPG 5716).

81

Die Bedeutung der öffentlichen Meinung für das letztliche Scheitern des Nestorius in Konstantinopel betont etwa Price (2014), bes. S. 14f. u. 19.

82

Price/Graumann (2020) datieren ebenfalls „in the spring of 429“ (S. 39) und „in early 429“ (S. 102).

83

CV1, ACO I,1,1 S. 10–23 (Dok. 5; CPG 5301).

84

S. unten S. XXVI,10 – 23.

85

CPal21, ACO I,5 S. 31–37 (Dok. 6).

86

Vgl. CV22,2,1 – 6, ACO I,1,1 S. 110,18–24 (Dok. 8): „Sie sandten nämlich dem Diakon Buphas Martyrios, der sich um die kirchlichen Angelegenheiten kümmert, zwei Schriftstücke zu: eines von Photios oder einem anderen gegen das Schreiben an die Mönche verfasst, ein anderes in Form eines Quaternios, welches einen seltsamen Titel trug; er lautete aber folgendermaßen: „An jene, die aufgrund der Verbindung entweder die Gottheit des Einziggeborenen töten oder die Menschheit vergöttlichen.“ Die Vorrede aber handelt über ‚die Beschimpfungen der Häretiker, dass sie aus Starrsinnigkeit heraus entstanden seien.‘“ Schon Loofs (Nestoriana S. 65,3–6) ordnet den Titel sermo 10 zu, vgl. Anm. zu CV22,2,4 – 7.

87

CVer3, ACO I,2 S. 12–14 (Dok. 7; CPG 5665).

88

Vgl. hierzu Price/Graumann (2020), S. 97.

89

Dafür, dass auch der Papst dies für einen Vorwand hielt, sprechen dessen Worte in seinem Brief vom 10. August 430 an Nestorius (CVer2,16,8 – 10, ACO I,2 S. 11,16f. [Dok. 30], s. auch Anm. hierzu): „Warum aber wird jetzt [von dir] danach gefragt, was damals gegen sie verhandelt wurde, wo es [doch] gewiss ist, dass die Akten damals durch den katholischen Bischof Attikos von dort an uns geschickt wurden?“, und (CVer2,16,16 – 17, ACO I,2 S. 11,20) : „Siehe, du fängst an, in Bezug auf sie kundig zu werden, wenn du vorher unkundig warst.“

90

Freilich fehlen in dem Schreiben selbst konkrete Hinweise für eine Eingrenzung auf diesen Zeitraum. Doch auch Schwartz (ACO I,1,8 S. 8) verortet das Schreiben zwischen Kyrills Briefen an die Mönche (CV18 [Dok. 2]) und an die Apokrisiare (CV22 [Dok. 8]). Price/Graumann (2020, S. 36) datieren CVer3 (Dok. 7) „probably no later than early summer of 429“, ähnlich S. 138 Anm. 146 „at the latest, to spring 429“, und S. 97 etwas vager „perhaps in 429“. Ebenfalls unbestimmt ist die Datierung auch bei Jaffé (32016–2020, Nr. 824) mit „428–429“, und bei Bevan (2016, S. 131), der sich dahingehend äußert, dass beide Briefe an Coelestin wahrscheinlich aus dem Jahr 429 stammen.

91

CVer4,1,2 – 7, ACO I,2 S. 14,5–9 (Dok. 22): „Oft habe ich Deiner Heiligkeit geschrieben wegen Julian, Orontius und der Übrigen […]. Bis heute haben wir aber keine Schriftstücke über sie von Deiner Ehrwürdigkeit erhalten.“

92

S. unten S. XXXIII,18 – 27.

93

S. unten S. XXIX,11 – 12.

94

De incarnatione Domini wurde vermutlich Mitte 429 begonnen (vgl. hierzu oben S. XXII,18 – XXIII,2). Welche Schriften Cassian bereits zu Beginn seiner Arbeit vorlagen, lässt sich zur Gänze nicht mit letzter Sicherheit ermitteln. Der Umstand, dass er Nestorius schon im ersten Buch seiner Schrift mit dem Pelagianismus assoziiert, legt aber die Vermutung nahe, dass er zumindest CVer3 kannte, da Nestorius sich in diesem Brief ja eben danach erkundigt, wie er mit den Pelagianern in seiner Stadt umgehen solle. Bezeichnend ist weiterhin, dass Cassian im dritten Buch den Begriff θεοδόχος verwendet, um wiederzugeben, wie sein anvisierter Gegner den Leib Christi charakterisiert. Diesen hatte Nestorius den verfügbaren Quellen nach in CPal20 (Dok. 1; s. oben S. XXI,29 – XXII,4) zum ersten Mal in nämlicher Weise benutzt. Man kann es daher als wahrscheinlich betrachten, dass Cassian auch diese Schrift kannte. Zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt Nestorius selbst eine Auswahl seiner Predigten nach Rom gesandt hat, vgl. unten Anm. 119.

95

CV22, ACO I,1,1 S. 110–112 (Dok. 8; CPG 5309).

96

Zu ihm vgl. Anm. zu CV22,1,2 (Dok. 8).

97

CV22,1,3 – 4, ACO I,1,1 S. 110,6 (Dok. 8): ὡς ἔγραψεν τοῖς μονάζουσιν, οὕτως φρονοῦμεν.

98

S. hierzu oben S. XXV,3 – 10.

99

S. oben Anm. 86.

100

CV20, ACO I,1,1 S. 108 (Dok. 9; CPG 5308).

101

CV21, ACO I,1,1 S. 109 (Dok. 10; CPG 5307).

102

Vgl. CV21,4 – 6, ACO I,1,1 S. 109,7–9 (Dok. 10).

103

CV21,10 – 14, ACO I,1,1 S. 109,11–15 (Dok. 10): „Er aber hat es zugelassen, dass der schöne Dorotheos, der Bischof, in einer katholischen und rechtgläubigen Kirche öffentlich gesagt hat: ‚Jemand sei verdammt, wenn er behauptet, dass Maria Gottesgebärerin sei.‘ Und er hat, als er davon hörte, nicht nur geschwiegen, während jener sprach, sondern er nahm ihn sogar umgehend in die mystische Gemeinschaft auf und machte ihn zum Genossen.“ Auch Schwartz (1914b, S. 255 Anm. 1) vertritt die Auffassung, dass die Äußerung des Dorotheos zeitlich dem Brief an die Mönche (CV1 [Dok. 5]) nachzuordnen ist.

104

CV16, ACO I,1,1 S. 98f. (Dok. 11; CPG 5314), hier CV16,7 – 12, S. 98,9–13: „Es genügte nämlich dem überaus frommen Bischof Nestorius nicht, in einer Kirche das auszusprechen, was in einer Kirche Anstoß erregt und den Glauben geschwächt hat, der sich auf unser aller Retter Christus richtet, sondern er ließ ja sogar zu, dass ein gewisser Dorotheos, ein Bischof, es wagte, in einer Kirche und vor einer Versammlung öffentlich zu sagen: ‚Wenn jemand Maria Gottesgebärerin nennt, sei er verdammt.‘“ Das öffentliche Auftreten des Dorotheos dient Kyrill auch später in seinem Brief an Coelestin dazu, dem Papst die Zustände in Konstantinopel als unhaltbar vorzuführen, vgl. CV144,3,1 – 6, ACO I,1,5 S. 11,6–10 (Dok. 27): „Es gab in Konstantinopel einen Bischof mit Namen Dorotheos, der dasselbe wie er dachte – einen Mann, der ein opportunistischer Schmeichler und vorschnell mit den Lippen war, wie geschrieben steht. Dieser stand, während der überaus gottesfürchtige Nestorius auf dem Thron der Kirche von Konstantinopel saß, bei einer Versammlung auf und erdreistete sich, mit lauter Stimme zu sagen: ‚Wenn jemand sagt, dass Maria eine Gottesgebärerin sei, soll er verdammt sein.‘ Und es kam zu lautem Geschrei von Seiten des gesamten Volkes und zu einem Aufbruch.“ Diesen Worten lässt Kyrill nicht nur genaue Ausführungen zu den Auswirkungen des Ereignisses auf das kirchliche Leben in der Kaiserstadt folgen, sondern auch durchblicken, dass Dorotheos auf Anweisung des Nestorius als dessen Werkzeug handelte (CV144,6,13 – 17, S. 12,16–19): „Und da er [sc. Nestorius] dies nicht mit seiner eigenen Stimme tun wollte, brachte er einen anderen in Stellung, den erwähnten Dorotheos, und gab die Anweisung, dies zu sagen, während er dasaß und zuhörte. Mit ihm ist er auch, als er vom Thron herunterstieg, sofort in Gemeinschaft getreten, als er die göttliche Mysterienfeier verrichtete.“

105

Bevan (2016, S. 134) ordnet CV16 chronologisch den beiden Briefen Kyrills an Johannes von Antiochia (CV13 [Dok. 33]) und Juvenal von Jerusalem (CV15 [Dok. 34]) zu, wonach der Brief zwischen August und November 430 anzusiedeln wäre. Doch gehört er seinem Inhalt nach eher in das Jahr 429, nicht zuletzt wegen des Hinweises auf Dorotheos.

106

CV17, ACO I,1,1 S. 99f. (Dok. 12; CPG 6479).

107

CPal31–34, ACO I,5 S. 60–65 (Dok. 13–16).

108

Eine Übersetzung des Dokumentes findet sich in Anm. zu CPal31,1 (Dok. 13).

109

Vgl. CPal30, ACO I,5 S. 60,15–18.

110

Hierzu äußert sich schon Socr. Hist. eccl. 7,29,4–13, ausführlich. Vgl. auch Holum (1982), S. 150f.; Fraisse-Coué (1996), S. 577f.; Wessel (2004), S. 86–90; Millar (2006), bes. S. 154–156; Bevan (2016), S. 78–85; Leuenberger-Wenger (2019), S. 20–22; Kinzig (2020), S. 455.

111

CPal31,3 – 7, ACO I,5 S. 60,21–23 (Dok. 13).

112

CPal31,107 – 108, ACO I,5 S. 62,13f. (Dok. 13).

113

ACO I,1,8 S. 7.

114

CPal36, ACO I,5 S. 65–70 (Dok. 17).

115

CPal36, ACO I,5 S. 65–70 (Dok. 17; CPL 781). Während das Commonitorium selbst 429 entstanden ist, stammt die Vorbemerkung dazu aus der Zeit nach dem Konzil von Ephesus.

116

CV2, ACO I,1,1 S. 23–25 (Dok. 18; CPG 5302). So äußert sich auch Schwartz (1914a, S. 3 mit Anm. 1) dahingehend, dass der Brief „noch im Jahr 429 abgefasst sein muss“, da der zweite in den Akten von Chalkedon auf die Zeit zwischen dem 26. Januar und 24. Februar datiert sei. Price/Grauman (2020, S. 41 u. 113) hingegen datieren das Schreiben auf den Sommer bzw. – unter Berufung auf Kidd (1922, Bd. 3 S. 211) – auf den Juni 429. Eine Quelle, auf die sich seine Datierung stützt, nennt Kidd jedoch nicht.

117

CV2,3,1 – 6, ACO I,1,1 S. 24,13–17 (Dok. 18): „Was soll ich nun machen (denn ich muss mich mit Deiner Gottesfurcht beraten), wenn der überaus fromme und gottesfürchtige Bischof von Rom Coelestin und die überaus gottesfürchtigen Bischöfe aus seinem Umfeld sich zu den irgendwie dorthin [sc. nach Rom] gelangten Schriften äußern, ob sie nun Deiner Gottesfurcht zuzuordnen sind oder nicht? Sie schreiben nämlich, als hätten sie großen Anstoß genommen.“

118

Anders als in seinem späteren Band (ACO I,8 S. 8) scheint Schwartz (1914b, S. 252) offenbar noch davon auszugehen, dass es sich bei dem, was dem Papst vorlag, ausschließlich um die Zeugnisse handelt, die Eusebius von Dorylaeum nach Rom geschickt hatte, denn er hält es hier für möglich, dass Nestorius seinen ersten Brief an Coelestin (CVer3 [Dok. 7]) erst auf eben die Anspielung Kyrills in CV2 hin verfasst habe, nach der der Papst an Schriften des Nestorius gekommen sei, die ihm sehr missfielen. Dann wäre CVer3 erst Ende 429 oder Anfang 430 anzusiedeln. Dies ist jedoch mit Blick auf die größeren Abstände, die laut Nestorius zwischen seinen mindestens drei Briefen an den Papst in dieser Zeit lagen, eher unwahrscheinlich. S. hierzu auch oben S. XXV,11 – XXVI,9.

119

CVer2,4,1 – 2, ACO I,2 S. 8,5f. (Dok. 30). Vgl. die einleitenden Worte zu CVer2 in der Collectio Casinensis, ACO I,3 S. 37,3f. (zit. in Anm zu CVer2,1,1): „Als aber der Erzbischof Roms, Coelestin, die ihm von Nestorius selbst durch Antiochus [überbrachten] Quaternionen mit [seinen] Darlegungen empfing […]“ und CVer6,3,5 – 8, ACO I,2 S. 21,18–20 (Dok. 32): „[...] dies [sc. die Nachrichten bezüglich der Irrlehre des Nestorius] ist durch seine Bücher, die er selbst uns geschickt hatte, öffentlich gemacht worden, und dies ist, was von noch größerer Beweiskraft ist, durch seine an uns gesandten [und] durch die Unterschrift des Autors selbst gesicherten Briefe so offenbar geworden, dass nicht länger gezweifelt warden kann.“ Vgl. auch die Äußerungen Kyrills in seinen Briefen an Johannes von Antiochia (CV13,15 – 20, ACO I,1,1 S. 92,11–14 [Dok. 33]): „Er hat nämlich, indem er irgendwelche absonderlichen Dinge abfasste, einen langen Brief an meinen Herrn, den überaus frommen Bischof der Kirche von Rom Coelestin geschrieben […]. Ferner verschickte er auch Quaternionen mit seinen eigenen Deutungen [...]“, und an Juvenal von Jerusalem (CV15,27 – 30, ACO I,1,1 S. 97,18–21 [Dok. 34]): „Weil er aber glaubte, er werde die Kirche von Rom an sich reißen können, schrieb er an meinen überaus frommen und gottesfürchtigen Bruder und Mitdiener Coelestin, den Bischof der Kirche von Rom […]. Er hat aber auch zahlreiche Deutungen geschickt […].“ Ungeklärt ist die Frage, welchem seiner Schreiben Nestorius die Materialien beigefügt hatte. Die beiden noch vorhandenen Briefe an Coelestin (CVer3 u. 4 [Dok. 7 u. 22]) enthalten hierauf keinen Hinweis. Ein dritter Brief (CPal55, ACO I,5 S. 182) wurde erst nach der Einberufung des Konzils verfasst, er kommt somit für die Übersendung der Predigten nicht mehr in Frage. Nach Schwartz (1914a, S. 5; vgl. auch 1914b, S. 254f.) verschickte Nestorius den Brief mit seinen Schriften erst nach CVer3 und CVer4, sie hätten Coelestin aber bereits vorgelegen, als der Gesandte Kyrills, Poseidonios, mit dem Dossier in Rom eintraf (zu den Dokumenten des Dossiers vgl. Anm. zu CU4,47 – 48 [Dok. 28]). Für diese Reihenfolge spricht, dass Nestorius in seinem zweiten überlieferten Schreiben zwar von mehreren Briefen spricht, die er an den Papst geschickt habe (CVer4,1,2 – 3, ACO I,2 S. 14,5: „Oft habe ich Deiner Heiligkeit geschrieben wegen Julian, Orontius und der Übrigen […]“), nicht aber von beigefügten Materialien.

120

121

CV3, ACO I,1,1 S. 25 (Dok. 19; CPG 5666).

122

Zu Lampon s. auch Anm. zu CV3,4 (Dok. 19).

123

CV143, ACO I,1,5 S. 7–10 (Dok. 20; CPG 5774).

124

Vgl. etwa CV143,4,1 – 4, ACO I,1,5 S. 9,4–6 (Dok. 20): „Wir rufen daher euren unsterblichen und überaus frommen Glauben dazu auf, von nun an nicht mehr darüber hinwegzusehen, dass die Kirche der Rechtgläubigen in euren, der rechtgläubigen und überaus frommen Kaiser Zeiten von Häretikern zum Ehebruch verführt wird […]“, und CV143,4,20 – 22, S. 9,17–19: „[…] sondern er, indem er sich in Verachtung gegen alle gehüllt hat, weil er auf Geldmittel, die Macht einiger Verdorbener oder, um frei von Furcht zu sprechen, auch Eure Herrschaft vertraut, diese Dinge tut […].“

125

Vgl. CV143,4,6 – 10, ACO I,1,5 S. 9,8–11 (Dok. 20): „Und Eure Herrschaft wird schon von daher befehlen, dass die heilige und weltweite Synode zustande kommt, auf dass, wenn die Synode zustande gekommen ist, Christus die hochheilige Kirche eint, sein Volk zusammenführt und es vollbringt, dass er die Priester in der Verkündung des wahren Glaubens zurückgewinnt, bevor sich die widerrechtliche Lehre ausbreitet“, und CV143,5,10 – 12, ACO I,1,5 S. 10,6–8: „Wir haben euch schließlich mit Blick auf eine weltweite Synode angerufen, welche in der Lage ist, das ins Schwanken Geratene oder eben Zusammengebrochene gründlich zu festigen bzw. aufzurichten.“

126

So heißt es etwa auch bei Millar (2006), S. 155: „at some date before the defintive summoning of the Council in November 430“. Er identifiziert also die besagte Synode mit dem ephesinischen Konzil von 431 (vgl. auch ebd. S. 156f.).

127

Price/Graumann (2020), S. 189 u. 192 Anm. 352.

128

Vgl. auch schon Graumann (2002a), S. 312f. mit Anm. 115.

129

CV143,4,30 – 34, ACO I,1,5 S. 9,23–27 (Dok. 20): „Er hat aber natürlich nicht nur seine Kleriker und Mitarbeiter hinzugezogen, sondern auch einige aus den außerhalb liegenden Gebieten, denen es nach den kirchlichen Regeln überhaupt nicht erlaubt ist, [sich] auf einen anderen Bischofssitz oder eine andere Gemeinde [auszurichten], sondern auf die eigenen Gebiete oder Städte, wo sie gewählt worden sind, [ausgerichtet] sein müssen […].“

130

ACO I,1,8 S. 8.

131

D.h. Philipp von Side. Zu ihm s. auch S. XI,20 – 23.

132

CPal35,15 – 18, ACO I,5 S. 65,27–29 (Dok. 21): „Die den Bischöfen des Westens, dem alexandrinischen [Bischof] und vielen [anderen] geschickten Briefe des Konzils sowie die Antwortschreiben haben euch gewiss unsere Ansicht deutlich gemacht, nämlich [euch] als den umsichtigen [Anhängern] desselben orthodoxen Bekenntnisses.“ Zu dem hier angesprochenen Konzil s. Anm. zu CPal35,16.

133

CV5,8,7 – 10, ACO I,1,1 S. 32,9–11 (Dok. 24): „Erkenne aber, dass du fehlgeleitet worden bist durch jene, die damals durch die heilige Synode verdammt worden sind, da sie manichäisches Gedankengut pflegten, oder vielleicht durch Kirchenleute Deiner Zuneigung […].“ Vgl. hierzu Anm. zu CV5,8,8 – 9.

134

CU4,35 – 46, ACO I,1,7 S. 171,31–172,7 (Dok. 28): „Er [sc. Nestorius] stiftete Caelestius an, Schriften gegen den Presbyter Philippus vorzulegen, der ihn beschimpft und wegen der Häresie nicht mehr mit ihm verkehren will. In den Schriften stand aber der Vorwurf, dass er Manichäer sei. Darauf hat er den Menschen zu einer Versammlung gerufen, und jener kam, wobei er tat, was den Regeln entsprach, und bereit war, sich zu verteidigen. Da er aber nichts vorzuweisen hatte, machte Caelestius sich davon und erschien nicht in der Versammlung. Da er diesen Anlass nicht finden konnte, wich er auf einen anderen aus. Er fragte nämlich: Aus welchem Grund hast du eine private Zusammenkunft abgehalten und zu Hause eine Opferhandlung vollzogen? Obwohl beinahe der gesamte Klerus sagte: ‚Auch jeder von uns tut dies bei Gelegenheit und Bedarf‘, führte er ein Urteil auf Amtsenthebung gegen diesen Menschen herbei.“

135

Zum Dossier vgl. Anm. zu CU4,47 – 48 (Dok. 28).

136

Freilich kann eine spätere Datierung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. So macht Graumann (2002a, S. 313f.) darauf aufmerksam, dass Basilius’ Väterliste, in der er Vertreter des rechten Glaubens anführt (CV143,1,18 – 29, ACO I,1,5 S. 7,19–28 [Dok. 20]), u.a. auch alle die Namen enthält, die auch Kyrill in seiner Schrift Ad dominas heranzieht, woraus Graumann den Schluss zieht, Basilius müsse dieses Werk als Ganzes bekannt gewesen sein, zumindest aber habe er Kenntnis davon gehabt, welche Väter von Kyrill darin angeführt wurden. Da jedoch die beiden Schriften an die Kaiserinnen Ad dominas und Ad augustas das Kaiserhaus wohl erst im Oktober oder Anfang November 430 erreicht haben (s. unten S. XLII,24 – XLIII,7), müsste man, sofern nicht Teile der Schriften schon im Vorfeld öffentlich wurden, von einem späteren Entstehungszeitpunkt des Libellus ad Imperatores ausgehen. Nach Graumann (ebd.) weisen weitere Namen, die Basilius nennt, zudem darauf, dass er auch die Dokumente der römischen Synode vom August 430 kannte, also ebenfalls ein Hinweis auf eine spätere Datierung.

137

CPal35, ACO I,5 S. 65 (Dok. 21; CPG 5668).

138

PL 48, Sp. 182f. Zu Einzelheiten s. auch Anm. zu CPal35,16 (Dok. 21).

139

ACO I,1,8 S. 8.

140

141

CVer4, ACO I,2 S. 14f. (Dok. 22; CPG 5667).

142

Vgl. CVer4,3,4 – 8, ACO I,2 S. 14,35–15,2 (Dok. 22).

143

Vgl. CVer2,3,1 – 6, ACO I,2 S. 7,21–25 (Dok. 30). Zu den Dokumenten des Dossiers vgl. Anm. zu CU4,47 – 48 (Dok. 28).

144

Auch hier gehen die Meinungen auseinander. Price/Graumann (2020, S. 97) etwa nennen unter Vorbehalt Ende 429 als Entstehungsdatum.

145

CV4, ACO I,1,1 S. 25–28 (Dok. 23; CPG 5304).

146

ACO II,1 S. 104,14.

147

Hierzu s. oben S. XXVII,9 – XXVIII,3.

148

CV144,4,15 – 18, ACO I,1,5 S. 11,25–27 (Dok. 27): „Dennoch kümmerte ich mich gar nicht um das, was seinerseits gegen mich ins Werk gesetzt wurde, sondern überließ es Gott, der alles weiß und vermag, und schrieb einen weiteren Brief an den Erwähnten […].“

149

CVer2,9,1 – 4, ACO I,2 S. 9,18–20 (Dok. 30): „Obgleich [unser] Bruder Kyrill behauptet, dass er sich schon in zwei Briefen an dich gewendet habe, möchte ich dennoch, dass du nach der ersten und zweiten Zurechtweisung von seiner und dieser hier von unserer Seite, die also schon die dritte ist, erkennst, dass [...].“

150

CV5, ACO I,1,1 S. 29–32 (Dok. 24; CPG 5669).

151

In einer in der Collectio Casinensis überlieferten lateinischen Fassung des Schreibens findet sich folgende Datierung: Scripta est mense Iunio indictione tertia decima (CCas7,8, ACO I,3 S. 26,22), vgl. Schwartz (1914b), S. 251. Bevan (2016, S. 130) äußert ohne nähere Begründung, dass Kyrill den Brief des Nestorius bereits im Februar oder März erhielt.

152

CV5,8,13 – 14, ACO I,1,1 S. 32,14f. (Dok. 24): „Der Kaiserhof ist überaus freudig, da die Lehre in hellem Licht erscheint […].“ Vgl. auch die Anm. zu dieser Stelle.

153

CV166, ACO I,1,6 S. 13–106 (Dok. 25; CPG 5217). Price/Graumann (2020, S. 42) datieren auf den Frühling 430.

154

S. hierzu unten S. XXXVI,6 – 12.

155

CV165, ACO I,1,6 S. 3–13.

156

CPal29, ACO I,5 S. 55–60 (Dok. 26).

157

ACO I,5 S. XIIf.

158

Grillmeier (1979), S. 666 Anm. 15.

159

Zur umstrittenen Frage, wie das Dokument einzuordnen ist, insgesamt vgl. auch Konoppa (2005), S. 294–297.

160

Graumann (2002a), bes. S. 318–320 mit Anm. 143.

161

Zu den Dokumenten des Dossiers vgl. auch Anm. zu CU4,47 – 48 (Dok. 28).

162

CV60, CV165 u. CV166 (Dok. 25).

163

Die Bemerkung Kyrills in seinem ersten Brief an Nestorius (CV2,3,1 – 6, ACO I,1,1 S. 24,13–17 [Dok. 18]), er habe brieflich aus Rom erfahren, dass die dorthin gelangten Schriften des Nestorius auf Ablehnung gestoßen seien, legt die Vermutung nahe, es habe bereits vorher Kontakte zwischen Alexandria und Rom gegeben. Doch existieren diesbezüglich keine weiteren Quellen. In CV144,1,14 – 18, ACO I,1,5 S. 10,23–26 (Dok. 27) äußert Kyrill zudem Coelestin gegenüber, er wende sich nun zum ersten Mal wegen Nestorius an den Papst: „Ich habe daher die vergangene Zeit über geschwiegen und überhaupt gar nichts an Deine Frömmigkeit geschrieben über jenen, der nun in Konstantinopel sitzt und die Gemeinde verwaltet, und auch nicht an einen anderen unter den Mitdienern, da ich der Meinung war, dass Voreiligkeit in dieser Situation nicht in dem Bereich läge, der frei von Tadel wäre.“ Zu dieser Frage vgl. auch Anm. zu CV2,3,2 – 5.

164

CV144, ACO I,1,5 S. 10–12 (Dok. 27; CPG 5310).

165

Vgl. Jaffé (32016–2020, Nr. 826), wo die Zeit von März bis Juni 430 favorisiert wird, und Price/Graumann (2020, S. 42 u. 127), die sich ebenfalls auf den Frühling oder Frühsommer 430 festlegen. Auch Bevan (2016, S. 130) hat wohl diese Zeitspanne im Blick, wenn er sagt: „Cyril’s first letter to Celestine was written only after his second letter to Nestorius had been sent, and likely after Cyril had received Nestorius‘ reply in February or March of 430.“ Zu Bevans Datierung von Nestorius‘ Antwortschreiben (CV5 [Dok. 24]) s. oben Anm. 151.

166

Dazu gehört auch, dass Kyrill Nestorius als Anstifter für den öffentlichen Auftritt des Dorotheos hinstellt, vgl. hierzu auch oben S. XXVII,9 – XXVIII,3.

167

Zu den Dokumenten des Dossiers vgl. auch Anm. zu CU4,47 – 48 (Dok. 28).

168

CV144,6,17–23 ACO I,1,5 S. 12,19–23: „Damit Deine Heiligkeit sicher weiß, welche Dinge es sind, die er selbst sagt und denkt, und welche unsere seligen und großen Väter, habe ich dir Dokumente geschickt, die Abschnitte mit den wichtigsten Punkten enthalten, wobei ich sie übersetzen ließ, wie es den Menschen in Alexandria möglich ist. Und die von mir verfassten Briefe habe ich dem liebenswerten Poseidonios gegeben mit der Anweisung, auch sie Deiner Vollkommenheit zuzuführen.“

169

CU4, ACO I,1,7 S. 171f. (Dok. 28; CPG 5311).

170

Hierzu s. oben S. XXXI,10 – XXXII,12.

171

Die Frage, ob es sich bei der griechischen oder der lateinischen Version dieser und der späteren Briefe Coelestins um die originale Fassung handelt, wird in der Forschung kontrovers beantwortet. Der Gedanke liegt nahe, dass der Papst seine Schreiben zunächst lateinisch formuliert hat und diese dann entweder noch in Rom oder durch die Empfänger ins Griechische übersetzt wurden. Jüngst haben auch Price/Graumann (2020, S. 151f. Anm. 226) in Bezug auf CVer5 (Dok. 31) darauf verwiesen, dass die griechischen Zitate aus dem Neuen Testament Übersetzungen der lateinischen sind, diese also nicht dem griechischen Bibeltext entnommen wurden, eine Beobachtung, welche die Annahme lateinischer Originalfassungen der Briefe unterstützt. Auch für den vorliegenden Band dienen die lateinischen Versionen als Textbasis.

172

CVer1, ACO I,2 S. 5f. (Dok. 29; CPL 1652, vgl. CPG 8638).

173

S. CVer1,7,1 – 12, ACO I,2 S. 6,21–28 (Dok. 29): „Nachdem du also die Autorität unseres Stuhles für dich in Anspruch genommen hast, sollst du sie an unserer Stelle gebrauchen und diesen Urteilsspruch mit Entschiedenheit umsetzen, dass er entweder innerhalb von zehn Tagen, die von dem Tag an zu zählen sind, [an dem ihm] dieser Beschluss [bekannt wurde], seine verkehrten Predigten in einer schriftlichen Erklärung verurteilt und versichert, hinsichtlich der Geburt unseres Gottes Christi an dem Glauben festzuhalten, den auch die römische Kirche und die Kirche Deiner Heiligkeit und die allgemeine Frömmigkeit bewahren. Oder, wenn er dies nicht tut, möge Deine Heiligkeit wissen, dass sie dann alsbald für jene Kirche Sorge tragen und ihn auf jede Art von unserem Leib abtrennen muss, [ihn], der die Fürsorge der Ärzte für sich nicht zulassen wollte und der so überaus Verderben bringend in seinen eigenen Untergang wie den aller ihm Anvertrauten geeilt ist.“ Der Wortlaut des Urteils weicht etwas von den drei anderen ebenfalls voneinander abweichenden Fassungen in den anderen Briefen vom 10. August 430 ab: So lautet es in CVer2,18,9 – 17, ACO I,2 S. 12,6–12 (Dok. 30): „Du [sc. Nestorius] sollst also klar wissen, dass dies unser Urteil ist, dass, wenn du nicht über unseren Gott Christus das predigst, woran die römische und alexandrinische und die ganze katholische Kirche festhält, wie auch die allerheiligste Kirche der Stadt Konstantinopel bis zu dir in vollem Umfang daran festgehalten hat, und wenn du nicht diese gottlose Neuerung, die danach trachtet, das zu trennen, was die ehrwürdige Schrift verbindet, vor Ablauf des zehnten Tages vom ersten Tag an gezählt, an dem dir dieser Beschluss bekannt wird, in einer öffentlichen und schriftlichen Erklärung verurteilst, dass du [dann] weißt, dass du aus der Gemeinschaft der ganzen katholischen Kirche hinausgeworfen bist“, in CVer5,23,1 – 9, ACO I,2 S. 20,26–30 (Dok. 31): „Du sollst also öffentlich erfahren, dass dieses unser Urteil ist, dass du, wenn du nicht über unseren Gott Christus das darlegst, was die römische und die alexandrinische und die ganze katholische Kirche glaubt, so wie es auch die Kirche von Konstantinopel bis zu dir, Teuerster, gedacht hat, und wenn du nicht diese gottlose Neuerung von der anbetungs- und verehrungswürdigen Schrift entfernst und sie nicht innerhalb von zehn Tagen, nachdem dir [dieses Urteil] bekannt geworden ist, wobei der Tag seiner Bekanntmachung hinzuzurechnen ist, in einem öffentlichen und schriftlichen Bekenntnis verdammst, wirst du von der ganzen katholischen Kirche exkommuniziert werden“, und in CVer6,5,8 – 15, ACO I,2 S. 22,12–17 (Dok. 32): „[…] soll [auch] Deine Heiligkeit [sc. Johannes von Antiochia u.a.] wissen, dass über eben diesen Nestorius von uns, [oder] vielmehr von [unserem] Gott Christus folgendes Urteil gefällt wurde, [nämlich] dass er entweder innerhalb von zehn Tagen, die [von dem Tag] an zu rechnen sind, [an dem ihm] der heutige Beschluss [bekannt wird], seine gottlosen Predigten über die Geburt Christi in einem schriftlichen Bekenntnis verdammen und bekennen solle, dem Glauben zu folgen, den die römische, alexandrinische und die ganze Kirche bewahren, oder dass er ausgeschlossen aus der Gemeinschaft der Bischöfe erkenne, dass er seinen Untergang [selbst] herbeigeführt hat.“

174

Vgl. CVer1,7,12 – 14, ACO I,2 S. 6,28–30 (Dok. 29).

175

CV144, ACO I,1,5 S. 10–12 (Dok. 27).

176

CVer2, ACO I,2 S. 7–12 (Dok. 30; CPL 1652, vgl. CPG 8639), am 30. November 430 an Nestorius übergeben.

177

Wahrscheinlich Flavius Antiochus, praefectus praetorio Orientis 430/1 und Konsul des Ostens 431. Dies vermutet schon Schwartz (1914a), S. 5 Anm. 3 und ACO I,1,8 S. 8. Vgl. auch Art. Antiochus (7), in: Martindale (1971–1992), Bd. 2 S. 103f. u. Holum (1982), S. 158. Price/Graumann (2020, S. 139 Anm. 150) verweisen auf die Möglichkeit, dass es sich auch um den praefectus praetorio Illyriens des Jahres 427 handeln könnte. Zu diesem s. Art. Antiochus (6), in: Martindale (1971–1992), Bd. 2 S. 102f.

178

Zum Wortlaut s. oben Anm. 173.

179

S. hierzu oben S. XXXVII,8 – XXXVIII,5.

180

CVer5, ACO I,2 S. 15–20 (Dok. 31; CPL 1652, vgl. CPG 8640).

181

Vgl. CVer5,22,1 – 8, ACO I,2 S. 20,15–20 (Dok. 31). Zur Stellvertreterfunktion Kyrills s. auch oben S. XXXVII,8 – XXXVIII,5.

182

S. oben Anm. 173.

183

CVer6, ACO I,2 S. 21f. (Dok. 32; CPL 1652, vgl. CPG 8641).

184

CVer6,1,3 – 4, ACO I,2 S. 21,3f. (Dok. 32): Caelestinus episcopus Iohanni Iuvenali Rufo et Flaviano episcopis per Orientem a pari. Vgl. auch die Ankündigung dieser Schreiben im Brief Coelestins an Kyrill (CVer1,7,12 – 14, ACO I,2 S. 6,28–30 [Dok. 29]), s. oben S. XXXVII,8 – XXXVIII,5.

185

S. oben Anm. 173.

186

CVer6,5,15 – 18, ACO I,2 S. 22,17–19 (Dok. 32): „Damit das, was von uns beschlossen wurde, wirksamer ausgeführt werde, wollten wir, dass unsere Briefe durch unseren Sohn Poseidonios, den Diakon der Kirche Alexandrias, zuverlässig zu Deiner Liebe gelangten.“

187

Freilich kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass Kyrill die alexandrinische Synode aus taktischen Gründen bewusst verschwiegen hat, wie etwa Schwartz (1914b, S. 261) es für Kyrills Brief an Johannes von Antiochia annimmt.

188

CV13, ACO I,1,1 S. 92f. (Dok. 33; CPG 5313).

189

Das Zitat zu dieser Stelle findet sich oben Anm. 117.

190

S. hierzu auch oben S. XXXVII,8 – XXXVIII,5.

191

CV15, ACO I,1,1 S. 41f. (Dok. 34; CPG 5316).

192

CV14,2,4 – 9, ACO I,1,1 S. 93,20–24 (Dok. 35): „[…] sah ich mich daher gedrängt, das, was uns neulich aus Rom und Alexandria geschrieben worden ist, Deiner Heiligkeit bekannt zu machen. Es kamen nämlich auf einmal Kleriker aus Alexandria hierher und haben uns verschiedene Briefe übergeben, die unter Bezug auf Deine Gottesliebe abgesandt worden waren, zum einen den des überaus heiligen Bischofs Coelestin, zum anderen die des überaus gottgefälligen Bischofs Kyrill. Deren Abschriften schicke ich […].“

193

CV14, ACO I,1,1 S. 93–96 (Dok. 35; CPG 6316). Dieses Schreiben müsste als Reaktion des Johannes von Antiochia auf den Erhalt der Briefe Kyrills und Coelestins gemäß den Ordnungskriterien eigentlich direkt hinter CV13 (Dok. 33) erscheinen. Da jedoch auch CV13 und CV15 (Dok. 34) als eine Einheit zu sehen sind, wurde CV14 den beiden nachgeordnet.

194

Vgl. hierzu auch Anm. zu CV14,2,8 – 9 (Dok.35).

195

Zu dieser sacra, mit der der Kaiser das Konzil von Ephesus einberief, s. unten S. XLIII,8 – 14.

196

CV6, ACO I,1,1 S. 33–42 (Dok. 36; CPG 5317). Seiner Übersetzung des Briefes CV6 ins Lateinische hat Dionysius Exiguus eine Praefatio vorangestellt (CD.E., ACO I,5 S. 235f.). Eine Übersetzung dieser Praefatio ins Deutsche findet sich in Anm. zu CV6,1,1 – 2.

197

Zu den Anathematismen vgl. auch Anm. zu CV6,12,4 – 5 (Dok. 36).

198

Die beiden lateinischen Versionen des Briefes sind mit einer Datumsangabe versehen, s. CVer17,12, ACO I,2 S. 51,33: Data mense Novembrio die XXX indictione XIIII und CCas8,12, ACO I,3 S. 35,16: Dat[a] mens. Novemb. die XXX indict. XIIII. Schon Schwartz verweist jeweils in einer Fußnote zur Stelle darauf, dass es sich hier nicht um das Abfassungsdatum des Briefes, sondern um das Datum seiner Übergabe an Nestorius handeln muss. Als Beleg führt er eine Überschrift an, die sermo 18 des Nestorius (CPal23, ACO I,5 S. 39, 19–22) vorangestellt ist: „Ebenso die Predigt desselben, die er in der Kirche hielt, nachdem er die Briefe mit der Androhung des römischen Bischofs Coelestin und des alexandrinischen [Bischofs] Kyrill empfangen hatte, am achten [Tag] vor den Iden des Dezembers unter dem dreizehnten Konsulat des [Augustus] Theodosius und dem dritten des Augustus Valentinian, am sechsten Tag nach Erhalt dieser Briefe.“ Vgl. auch die Ausführungen von Schwartz (1914b), S. 261f. Anm. 2. Zur Übergabe von CV6 zusammen mit dem Schreiben Coelestins an Nestorius (CVer2 [Dok. 30]) vgl. CV49–50, ACO I,1,2 S.36,26–37,22.

199

Zu der sacra, mit der der Kaiser das Konzil von Ephesus einberief, s. unten S. XLIII,8 – 14.

200

In CV24,7 – 9, ACO I,1,1 S. 113,7–9: „Der Bischof Kyrill und die Synode, die in Alexandria aus der ägyptischen Diözese zusammengekommen ist, grüßen die geliebten und ersehnten Presbyter und Diakone und das Volk von Konstantinopel im Herrn“, und CV24,20 – 30, S. 113,17–25: „Da wir aber […] herausgefunden haben, dass er in die Irre geht und sich im Hinblick auf den Glauben in nicht unbeträchtlichem Maße gottlos verhält, sind wir schließlich notgedrungen dahin gekommen, ihm durch ein synodales Schreiben bescheinigen zu müssen, dass […] er keinen Ort der Gemeinschaft mit den Priestern Gottes habe, sondern allen fremd sein soll“, und in CV145,2 – 4, ACO I,1,5 S. 12,26–28: „Kyrill und die heilige Synode, die in Alexandria zusammengetreten ist, grüßen die überaus frommen und gottesfürchtigen Väter der Klöster im großen Konstantinopel im Herrn“, und CV145,24 – 26, S. 13,8–10: „[…] hielten wir es für richtig, dass er, ermahnt durch dieses dritte Schreiben, welches von uns und unserem überaus heiligen und gottesfürchtigen Bruder und Mitdiener Coelestin, dem Bischof des großen Roms, abgesandt wurde […].“

201

CV24, ACO I,1,1 S. 113f. (Dok. 37; CPG 5318).

202

CV145, ACO I,1,5 S. 12f. (Dok. 38; CPG 5319).

203

Vgl. hierzu Kinzig (2016), bes. S. CXII–CXV.

204

Vgl. oben Anm. 152.

205

Über den Abfassungszeitpunkt dieser Schriften herrscht in der Forschung im Wesentlichen Einigkeit. Nach Holum (1982, S. 159f.) wurden die Abhandlungen im Spätsommer oder Herbst des Jahres 430 verfasst, nach Bevan (2016) wurde CV7 im Sommer geschrieben (S. 126), alle drei Schriften bis zum Herbst (S. 134), nach Graumann (2002a, S. 323) entstanden die Schriften „im Spätsommer oder Herbst des Jahres 430“ und nach Price/Graumann (2020, S. 200 Anm. 373) im Herbst 430.

206

207

CV7, ACO I,1,1 S. 42–72 (Dok. 39; CPG 5218). Obwohl die Schrift offiziell an den Kaiser adressiert ist, äußert Kyrill an etwas späterer Stelle, dass sie auch an die Kaiserinnen gerichtet sei (CV7,4,4 – 11, ACO I,1,1 S. 44,15–21): „[…] fühle ich mich notgedrungen bemüßigt, die Überlieferung des rechten und apostolischen Glaubens in diesem Buch aufzuschreiben und Eurer Herrschaft als gleichsam geistiges Gastgeschenk zu überreichen und ebenso den wahrhaft gottgefälligsten Kaiserinnen, die zusammen mit Eurer Friedfertigkeit strahlen: Die eine jubelt über die von euch innigst erflehten Nachkommen und trägt dem Zepter die Hoffnung auf immerwährenden Fortbestand zu, die andere steht zusammen mit den jungfräulichen Sprossen in Blüte und eignet sich die Sorge um euer überaus ruhmreiches Reich an.“

208

CV150, ACO I,1,5 S. 62–118 (Dok. 40; CPG 5219).

209

CV149, ACO I,1,5 S. 26–61 (Dok. 41; CPG 5220). Zur Frage, wer genau sich hinter den Adressatinnen in Ad dominas und Ad augustas verbirgt, vgl. Anm. zu CV150,1,3 (Dok. 40) und zu CV149,1,1 – 2.

210

CV25, ACO I,1,1 S. 114–116 (Dok. 42; CPG 8651).

211

D.h. zum 7. Juni 431.

212

CV25,2,8 – 17, ACO I,1,1 S. 115,19–26 (Dok. 42): „Damit das, was sich bei der vorliegenden Prüfung des in diesem Falle Angebrachten ergeben hat, indem es vernachlässigt wird, keinen Ausschlag zum Schlechteren bewirkt, was der Frömmigkeit unserer Zeiten fremd ist, soll Deine Gottesfurcht dafür Sorge tragen, so Gott will, nach dem kommenden heiligen Osterfest am Tage des heiligen Pfingstfestes in der Stadt Ephesus in Asien zu erscheinen. Und sie soll Vorbereitungen dafür treffen, dass einige auserwählte überaus heilige Bischöfe aus der ihr untergeordneten Provinz ebenda zusammenkommen, so dass es sowohl an jenen, die in dieser Provinz den überaus heiligen Gemeinden Dienste leisten, als auch an jenen, die für die Synode nützlich sind, keinesfalls mangelt.“

213

Vgl. CV8,5,1 – 2, ACO I,1,1 S. 74,17f. (Dok. 43): „Daher soll Deine Frömmigkeit zu jenem Termin erscheinen, den das andere Schreiben eröffnet, welches an alle Bischöfe der Metropolen versandt worden ist […].“

214

CV8, ACO I,1,1 S. 73f. (Dok. 43; CPG 8652).

215

CV8,3,2 – 10, ACO I,1,1 S. 73,20–25 (Dok. 43): „Du sollst allerdings wissen, dass du alles [so] in Bewegung versetzt hast, wie es nicht hätte sein dürfen. Und es ist nicht bewundernswert, wenn jemand, weil er das Maß überschritten hat, sein Vorhaben nicht auf die Gemeinden und Mitpriester beschränkt, sondern sogar über uns selbst etwas denkt, was unserer Frömmigkeit nicht würdig ist. Oder welchen Grund hatte es, das eine an uns und die überaus fromme Augusta Eudokia, meine Gattin, zu schreiben, das andere aber an meine Schwester, die überaus fromme Augusta Pulcheria? Du glaubtest entweder, dass wir unterschiedlicher Meinung seien, oder hofftest, dass wir aufgrund der Schriften Deiner Gottesfurcht zu unterschiedlichen Meinungen kämen.“

216

Überliefert in der Collectio Casinensis, ACO I,3 und I,4. Zu Rusticus und seinem Synodicon s. aus jüngster Zeit Price/Graumann (2020), S. 5–9.

217

Vgl. CCas20 (Vorbemerkung), ACO I,3 S. 47,9–13, vgl. Anm. zu CV8T,0: „Als der Gotteslästerer [sc. Nestorius] erkannte, dass der Erzbischof Kyrill es nicht duldete, dass die Kirchen so in Unruhe versetzt und die Völker durch Predigten dieser Art verführt wurden, richtete er es ein, dass der frömmste Kaiser, an dessen Amtsgewalt er sich heranschlich, diesem eine mit Brandmalen angefüllte sacra bestimmte, weil er glaubte, kraft dessen [sc. des Kaisers] Heiligkeit seiner Verschwiegenheit aushändigen [zu können], was eben dem Häretiker Nestorius zum Vorteil ist.“

218

CV23, ACO I,1,1 S. 112 (Dok. 44; CPG 8653

Die Akten des Konzils von Ephesus 431. Übersetzung, Einleitung, Kommentar

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