CPal36 (Dok. 17): Marius Mercators Commonitorium bezüglich Caelestius

Inhalt: Nach einigen einleitenden Worten, die u.a. die Bedeutung des Commonitoriums für die Nieder­schlagung des Pelagianismus hervorkehren, bietet Marius Mercator im eigentlichen Commonitorium zunächst einen Überblick über die Anklagepunkte, die im Jahr 411 im Prozess gegen Caelestius in Karthago vorgebracht wurden, sowie über die weiteren Verhandlungen gegen ihn, bevor er sich Pela­gius zuwendet und besonders dessen Kommentar zum fünften Brief an die Römer, einen nicht näher bestimmbaren ‚alius sermo‘ und einen Brief an die Witwe Livania in den Blick nimmt.

Edition: Collectio Palatina 36, ACO I,5 S. 65,34–42 (Vorbemerkung) u. S. 66,1–70,12 (Commonito­rium); ältere Edd.: Garnier (1673), Bd. 1 S. 5–28; Baluze (1684), S. 132–142; PL 48, Sp. 63–108

Verzeichnisnummern: CPL 781, vgl. auch CPL 754 (Epistula ad Livaniam, ACO I,5 S. 69,14–22)

Verfasser: Marius Mercator

Datierung: Commonitorium (lat. Übers.): 429; Vorbemerkung: nach 431

Griech. Original: –

Weitere lat. Fassungen: –

Literatur: Wermelinger (1979); Konoppa (2005), S. 18f. u. 339–371; Price/Grau­mann (2020), S. 10

​Ebenso die Abschrift eines Commonitoriums, das bezüglich der Person des Cae­‐
​lestius in griechischer Sprache von Mercator nicht nur der Kirche Konstantinopels
​übergeben wurde, sondern auch sehr vielen äußerst frommen Männern. Es wurde auch
​dem frömmsten Kaiser Theodosius, dem ewigen Augustus, überreicht [und] eben
​dieses wurde von demselben Marius Mercator, einem Diener Christi, unter den viri
​​ clarissimi
, den Konsuln Florentius und Dionysius,
aus dem Griechischen ins Latei­‐
​nische übersetzt. Nachdem mittels dieses Commonitoriums der äußerst unheilvolle
​Irrtum erkannt worden war, wurde auf kaiserlichen Befehl
sein
Verteidiger und An­‐
​hänger
Julian zusammen mit seinen übrigen Gefährten und Anhängern ebenso aus der
​Stadt Konstantinopel vertrieben wie später auch Caelestius selbst,
und sie wurden
​auch bald darauf bei der Synode in Ephesus kraft des Urteils der
anwesenden 275
​Bischöfe verdammt:

​Ein gewisser Caelestius, der als Eunuch aus dem Mutterleib geboren worden war,
​verließ vor ungefähr zwanzig Jahren als Schüler und Hörer des Pelagius die Stadt Rom
​und kam in die Hauptstadt ganz Afrikas, Karthago. Er wurde dort wegen der unten
​notierten Anklagepunkte bei dem Bischof der erwähnten Stadt,
Aurelius,
mit­tels einer
​Klageschrift von einem gewissen Diakon des mailändischen Bischofs Am­brosius
​heiligen Angedenkens,
Paulinus,
angeklagt, so wie es aus den verfertigten Protokollen
​hervorgeht, denen eben diese Klageschrift eingefügt ist
(Abschriften dieser Protokolle
​haben wir in Händen),
weil er dieses nicht nur selbst lehre, sondern auch verschiedene
​[Leute], die mit ihm konspirierten, durch die Provinzen geschickt habe, damit sie
​Folgendes unter den Völkern verbreiteten, das heißt:

​dass der sterblich geschaffene Adam sterben musste, ob er nun gesündigt oder
​nicht gesündigt habe;

​dass die Sünde Adams ihn allein verletzt habe und nicht das menschliche Ge­‐
​schlecht;

​​ dass die Kinder, die geboren werden, in eben dem Zustand seien, in dem Adam vor
​der Sünde war;

​dass weder durch den Tod oder die Sünde Adams das ganze Menschengeschlecht
​sterbe, noch durch die Auferstehung Christi das ganze Menschengeschlecht
​auferstehe;

​dass das Gesetz so zum Himmelreich hinlenke wie auch das Evangelium;

​dass auch vor der Ankunft des Herrn die Menschen sündenfrei, das heißt ohne
​Sünde gewesen seien.

​Um all dieser in den oben beschriebenen Abschriften der Synodalakten 〈einge­‐
​fügten〉 Anklagepunkte willen widersetzten sich die Väter und Bischöfe jener Gegend
​dem Caelestius und befahlen, dass er dieselben verdamme, weil sie von einem
​häretischem Geist zeugten. Aber Caelestius war keineswegs einverstanden, ja er leis­‐
​tete sogar Widerstand und wurde [so] derselben Anklageschrift wegen, deretwegen er
​oft verhört wurde, [schließlich auch] der kirchlichen Gemeinschaft beraubt.
Bezüglich
​einer Prüfung dieses Urteils glaubte er, an den römischen Bischof appellieren zu
​können. Nachdem diese Appellation unbeachtet geblieben war, eilte er alsbald selbst
​zur Stadt Ephesus in Asien und erdreistete sich, indem er sich dort einschlich, einen
​Platz im Rat der Priester anzustreben.
Von da aus machte er sich nach einigen Jahren
​unter dem Bischof Attikos
heiligen Angedenkens zur Stadt Konstantinopel auf, wo er
​bei ähnlichen [Machenschaften] ertappt und durch den großen Eifer jenes heiligen
​Mannes aus der besagten segenspendenden Stadt vertrieben wurde, nachdem Briefe
​bezüglich seiner Person nach Asien, Thessaloniki und Karthago an die [dortigen]
​Bischöfe geschickt worden waren, von denen wir Abschriften haben, die vorzulegen
​wir bereit sind.

​Als der besagte Caelestius aber auch von hier vertrieben wurde, brach er unter dem
​Bischof
Zosimus heiligen Angedenkens in aller Eile nach der Stadt Rom auf, wo er
​wegen der Schriftstücke, von denen wir Abschriften besitzen, verhört wurde. Weil er
​von jenem Untersuchungsrichter einigermaßen in Schrecken versetzt wurde, ver­‐
​breitete er mit seinen zahlreichen Antworten und Erläuterungen Hoffnung und ver­‐
​​ sprach, jene Punkte, deretwegen er in Karthago angeklagt worden war, zu verdammen.
​Denn dies wurde [ihm] recht nachdrücklich befohlen und es wurde von ihm ganz
​entschieden erwartet, dass er dies tue, und eben deswegen wurde er einer gewissen
​Milde jenes heiligen
Priesters für würdig gehalten und verdiente sich so einen Brief
​voller Wohlwollen an die afrikanischen Bischöfe, den jener missbrauchte und noch
​immer zur Täuschung vieler Unwissender missbraucht.

​Als aber die Bischöfe aus Afrika zurückschrieben und die ganze Angelegenheit, die
​sich bei ihnen zugetragen hatte, darlegten, [und] nachdem man daraufhin auch die
​Protokolle geschickt hatte, die damals mit ihm oder seinetwegen angefertigt worden
​waren, wurde er zu einer recht ausgedehnten Vernehmung vorgeladen, damit er das,
​was er versprochen hatte, schleunigst erfülle, das heißt, damit er sich von den vorher
​genannten verurteilten Anklagepunkten lossage, [deretwegen] er kraft des Urteils der
​afrikanischen Bischöfe der Gemeinschaft beraubt worden war. Er erschien nicht nur
​nicht, sondern floh auch aus der erwähnten Stadt Rom und wurde deshalb von dem
​besagten Bischof Zosimus seligen Angedenkens in sehr vielen und langen Schriften
​verdammt. In ihnen finden sich auch eben die Punkte, deretwegen er angeklagt wor­‐
​den war, und der ganze Fall scheint in Bezug auf den oben beschriebenen Caelestius
​ebenso [S. 67:] berichtet worden zu sein wie über seinen [noch] schlimmeren Lehrer
​Pelagius. Abschriften von ihren Schriften haben wir hier und wir fügen hinzu, dass
​entsprechende und eben diese Schriften an die Kirchen des Ostens, an die Diözese
​Ägypten, nach Konstantinopel, nach Thessaloniki und nach Jerusalem an die [dorti­‐
​gen] Bischöfe übermittelt wurden.

​Dafür aber, dass auch Pelagius mit diesem in gleicher Weise verurteilt wurde, ist
​Folgendes der Grund: Der Erwähnte wagte es [nämlich] vor der Verwüstung der Stadt
​Rom,
Kommentare über den Apostel Paulus zu verfassen und für die herauszugeben,
​auf deren Freundschaft er hoffte. Er gedachte also, [dabei] einzelne Worte und
​Ansichten des Apostels auszulegen. Als er nun in dem Brief, der an die Römer [ge­‐
​richtet] ist, zu der Stelle gekommen war, wo das auserwählte Gefäß
Folgendes sagt:
​„Wie deshalb durch den einen Menschen die Sünde in diese Welt eingetreten ist und
​durch die Sünde der Tod, so ist auch der Tod auf alle Menschen übergegangen“
 – nur
​dies glaubte er erklären zu müssen (wir haben dieses sein Buch und werden es vor­‐
​legen, um seine feindliche Irrlehre zu widerlegen) –, sagte er also Folgendes hierzu:

​​ „Durch den einen Menschen ist die Sünde in die Welt eingetreten und durch die
​Sünde der Tod.“
Er gebrauchte, sagt er, dieses Beispiel oder Bild, denn so wie sich [der
​Tod], als es die Sünde [noch] nicht gab, durch Adam eingeschlichen hat, so ist das
​Leben, als bei niemandem [mehr] Gerechtigkeit zu finden war, durch Christus
​wiederhergestellt worden.
„Und der Tod ist auf alle Menschen übergegangen“, weil so
​[die], sagt er, welche sündigen, auch auf gleiche Weise sterben. Denn der Tod ist nicht
​auf Abraham oder Isaak oder Jakob übergegangen, über die der Herr sagt:
„Diese alle
​leben.“
[Paulus] spricht hier aber deswegen von allen als Gestorbenen, sagt er, weil ja
​〈bei〉 der Fülle der Sünder die wenigen Gerechten nicht ins Gewicht fallen, so wie [die
​Schrift] dort auch sagt:
„Es ist keiner da, der Gutes tut. Man kommt auf keinen
​einzigen.“
Und erneut sagt sie jenes: „Alle Menschen lügen.“ Und gewiss ist [der Tod]
​auf all jene übergegangen, sagt [Pelagius], die nach menschlichem, nicht nach göttli­‐
​chem Brauch gelebt haben.

​Und weiter unten: „Aber der Tod herrschte von Adam an bis zu Mose auch über
​die, die nicht in Entsprechung zur Sünde Adams gesündigt haben“,
sei es, sagt er, dass
​der Tod glaubte, er sei, weil es niemanden gab, der zwischen einem Gerechten und
​einem Ungerechten unterschied,
Herr über alle, sei es, dass er es in Bezug auf
​diejenigen [glaubte], die wie Adam das Gebot übertreten haben, das heißt in Bezug
​auf
die Söhne Noahs, welche die Weisung hatten, nicht die Seele im Blut zu essen, und
​in Bezug auf
die Söhne Abrahams, denen die Beschneidung befohlen worden war, aber
​auch in Bezug auf
diejenigen, die gegen das Gebot das natürliche Gesetz verachtet
​hatten.
„Der ist ein Bild des Künftigen“, weil, sagt er, so wie Adam ohne Beischlaf von
​Gott geformt wurde, so auch Christus entstanden sei, indem ihn der Heilige Geist aus
​der Jungfrau gestaltet habe, oder [weil], so wie einige sagen, [seine] Gestalt [der
​Adams] entgegengesetzt [sei], das heißt, dass so wie jener das Haupt der Sünde, so
​dieser das Haupt der Gerechtigkeit sei.
„Aber [es verhält sich] mit der Gabe nicht
​auch so wie mit der Schuld“,
damit nicht, sagt er, eine Gleichheit in der Gestalt
​angenommen werde.
„Denn wenn durch die Sünde des einen viele gestorben sind, um
​wieviel mehr ist die Gabe und Gnade Gottes durch den einen Menschen Christus auf
​viele übergeflossen.“
Die Gnade, sagt der Apostel, war in Bezug auf das Lebendig­‐
​machen stärker als die Sünde in Bezug auf das Töten, weil Adam nur sich [selbst] und
​​ seine Nachkommen getötet, Christus aber sowohl diejenigen, die damals lebten, als
​auch die, welche später leben sollten, befreit hat.

​Hier möge der beunruhigte katholische Leser beachten, dass [Pelagius] sagt, Adam
​habe nicht nur sich, sondern auch seinen Nachkommen geschadet. Behalte seine
​vorige Definition [im Gedächtnis]! Denn er sagt hier, dass nicht gänzlich alle Nach­‐
​kommen und alle Menschen überall durch die Sünde jenes verletzt wurden, sondern
​nur jene, die ihrer eigenen Sünden mittels Nachahmung wegen auf entsprechende
​Weise der Sünde angeklagt wurden wie Adam. Diese erscheinen ohne Zweifel selbst als
​seine Urenkel und Nachkommen.

​Diejenigen aber, sagt [Pelagius], die gegen eine Weitergabe der Sünde durch
​Vererbung gesinnt sind, versuchen ihrerseits, diejenigen, die eine [solche] Weitergabe
​ver­teidigen, anzugreifen. Wenn die Sünde Adams, sagt er, auch den nicht Sündigenden
​[S. 68:] geschadet hat, nützt also auch die Gerechtigkeit Christi den nicht Glauben­‐
​den, weil ja der Apostel sagt, dass ganz entsprechend [oder] vielmehr [noch] mehr
​durch den einen befreit werden, als vorher durch den anderen untergegangen sind.
​Hierauf äußern sie, sagt er: Wenn die Taufe jene alte und kraftlose Sünde sühnt, müs­‐
​sen [diejenigen], die von zwei Getauften geboren wurden, frei von dieser Sünde sein.
​Denn sie konnten nicht an die Nachkommen weitergeben, was sie selbst gar nicht
​hatten. Diesbezüglich fügen sie hinzu, sagt er, dass, wenn die Seele nicht von der
​Weitergabe durch Vererbung betroffen ist, wie sie es [ja] auch nicht ist, sondern allein
​das Fleisch [diese] Weitergabe der Sünde kennt, auch nur dieses die Strafe verdient.
​Denn es ist ungerecht, dass eine nicht aus dem
Erdklumpen Adams heute geborene
​Seele eine so alte Sünde als eine fremde trägt, weil es auch nicht vernunftgemäß ist,
​dass Gott, der eigene Sünden verzeiht, eine fremde in Rechnung stellt.

​Und wiederum derselbe Pelagius in einer anderen seiner Abhandlungen: Wenn der
​Sünder, sagt er, einen Sünder gezeugt hat, so dass die Ursünde in seinem Kind mit der
​Annahme der Taufe aufgelöst wird, musste also [auch] der Gerechte einen Gerechten
​zeugen. Wenn die eigenen Sünden, sagt er, den Eltern nach der Bekehrung keinen
​Schaden zufügen, um wieviel weniger konnten [dann] ihre Söhne durch die [Eltern]
​geschädigt werden. Wenn es zutrifft, dass der erste Mensch den Grund für den Tod
​geliefert hat, [dann] war es infolge der Ankunft Christi nicht mehr notwendig zu
​sterben. Wenn der Tod als Folge der Sünde Adams entstanden wäre, würden wir nach
​der Vergebung der Sünden, die uns der Befreier geschenkt hat, niemals sterben. Also
​war die Sünde Adams in Bezug auf den Tod gänzlich aller Menschen stärker als die
​Gnade Christi in Bezug auf die Errettung, die nicht allen, sondern nur den Gläubigen
​​ genützt hat. Denn nicht alle, die aus Adam geboren werden, werden auch in Christus
​wiedergeboren und so weiter.

​Alle diese oben geschilderten Anklagepunkte enthält, wie schon weiter oben ge­sagt
​wurde, jener Brief des Bischofs Zosimus seligen Angedenkens, der Tractoria ge­nannt
​wird, durch den Caelestius und Pelagius verurteilt wurden, der auch nach Konstanti­‐
​nopel und über den ganzen Erdkreis hin geschickt [und] durch die Unterschriften der
​heiligen Väter bekräftigt wurde. Weil Julian und seine übrigen Komplizen es ablehnten,
​ihn zu unterschreiben, und nicht im Einklang mit eben diesen Vätern stehen wollten,
​wurden sie nicht nur durch kaiserliche Gesetze, sondern auch durch bischöfliche
​Bestimmungen abgesetzt und entlassen und aus ganz Italien vertrieben.
Von diesen
​kehrten die meisten, als sie [wieder] zur Einsicht kamen und von der vorher genann­‐
​ten Irrlehre [weg wieder] auf den rechten Weg geführt worden waren, kniefällig zum
​apostolischen Stuhl zurück und erhielten nach [ihrer Wieder]aufnahme ihre Kirchen
​zurück.

​Fürwahr scheinen die besagten Caelestius und Pelagius damals nicht zuerst 〈von〉
​Zosimus heiligen Angedenkens verurteilt worden zu sein, sondern [bereits] von des­‐
​sen Vorgänger Innozenz heiligen Angedenkens,
von dem auch Julian geweiht worden
​war.
Dieser verblieb auch nach der Verurteilung jener bis zum Tod des besagten
​Bischofs Innozenz in dessen Gemeinschaft, verharrte in [dessen] reiner Sichtweise,
​beriet sich mit dem Richter der vorher Genannten und verurteilte ohne Zweifel auch
​selbst Pelagius und Caelestius; und wir wissen nicht, was er sich jetzt wünscht und
​über was er klagt. Dass sie aber von Innozenz heiligen Angedenkens verurteilt
​wurden, hat folgende Ursache:

​Nach der Verwüstung der Stadt Rom lebte Pelagius in Palästina. 〈Von〉 einigen ge­‐
​lehrten Bischöfen wurden seine Bücher gefunden, in denen offensichtlich viel Ver­‐
​schiedenartiges gegen den katholischen Glauben niedergeschrieben steht. Diese wur­‐
​den mit Begleitbriefen zu den Vätern und Bischöfen nach Afrika geschickt, wo die
​​ erwähnten Bücher in drei synodalen Versammlungen verlesen wurden. Nachdem
​hierauf die [Konzils]berichte nach Rom geschickt und auch die Bücher selbst eben­falls
​[zu dieser Reise] bestimmt worden waren, wurde das apostolische Urteil dessen, der
​an die vorher genannten Konzilien zurückschrieb, bekannt, welches eben diesen
​Caelestius und Pelagius der kirchlichen Gemeinschaft beraubte. Abschriften von die­‐
​sen Dokumenten halten wir in Händen. Der bis dahin auch in Jerusalem weilende
​Pelagius 〈wurde〉 auf einer Synode angeklagt. Zunächst trachtete er danach, sich zu
​schützen, indem er in einigen zweideutigen Bekenntnissen Ausflüchte suchte und
​Zweifelhaftes ausführte und zur Antwort gab, [und] scheint damals jene Anhörung
​der Bischöfe verspottet zu haben. Aber dann wurde er offenbar [S. 69:] von einer
​späteren Synode, bei welcher der Bischof von Antiochia,
Theodotos heiligen Ange­‐
​denkens, den Vorsitz hatte, durch Ankläger, die ihm hart zusetzten, in die Enge ge­‐
​trieben und entlarvt und von den heiligen und ehrwürdigen Stätten Jerusalems ver­‐
​trieben.
[Dies] bezeugen die zum ehrwürdigsten Bischof der Stadt Rom geschickten
​Schriften desselben heiligen Theodotos und des Bischofs von Jerusalem, Praylios hei­‐
​ligen Angedenkens, von denen wir Abschriften zum Beweis in Händen halten.

​Unter eben die Anklagepunkte aber, die demselben Pelagius damals zum Vorwurf
​gemacht wurden, fällt zusammen mit anderem Verfluchenswerten auch das, was Cae­‐
​lestius als sein Schüler glaubt, das heißt, 〈dass〉 Kinder, auch wenn sie nicht getauft
​werden, das ewige Leben haben. Auch jenen Punkt, der weiter oben angeführt wurde
​[und in Bezug auf den] wir erwähnt haben, dass er von Caelestius vertreten wurde und
​mit der Lehre von dessen Lehrer in Einklang steht, das heißt, dass das Gesetz so zum
​Himmelreich führe wie das Evangelium, erklärt Pelagius in einigen seiner Schriften
​offen für gültig und verkündet ihn. Schließlich existiert [auch noch] ein Büchlein von
​​ ihm, das wir in Händen halten [und] das eine ermunternde Botschaft an eine gewisse
​Witwe Livania enthält, die Folgendes besagt:

​Es ziemt sich, sagt er, dass eine Dienerin Christi nach Einfalt strebt, nicht nach der,
​die mehr Dummheit ist als Einfalt, sondern nach jener, über die die [Heilige] Schrift
​sagt:
„Gesegnet ist jede einfältige Seele“, während die Schrift an anderer Stelle sagt:
​
„Verflucht [sei] jeder Mensch, der nicht bei all dem verharrt, von dem im Buch des
​Gesetzes geschrieben ist, dass er es tun solle.“
Hier zeigt sich, sagt er, dass 〈nicht〉 die
​Einfalt wahrhaftig ist, welche die Gebote Gottes in unvernünftiger Sorglosigkeit
​verachtet, sondern diejenige, die die Vorschriften des Gesetzes mit weiser Furcht ach­‐
​tet. Denn indem [die Schrift] sagt, dass der verflucht sei, der nicht bei dem verharrt,
​was geschrieben steht, [und] umgekehrt nicht will, dass [jemand] gesegnet sei, der
​nicht alle Gebote einhält, und wenn jeder Einfältige gesegnet ist, [dann] ist also jener
​einfältig, der alle Vorschriften des Gesetzes erfüllt.

​Dass dieser [sc. Pelagius] jenes verteidigt, was bereits so oft weiter oben ange­‐
​sprochen wurde, [nämlich] dass die Bücher Mose ebenso wie das Evangelium zum
​Himmelreich führen, bezweifelt kein Katholik, der diesen Anklagepunkt liest, und er
​muss keine Verständnisschwierigkeit ertragen. Und dadurch dass er [sc. Pelagius] bei
​eben diesem äußerst frevelhaften Punkt ohne Unterscheidung das Gesetz erwähnt hat,
​wenn er es [einfach] das des Mose [nennt], dessen Zeugenschaft für die Verfluchung
​er angeführt hat, versucht er offen, uns zum Judentum hinzuziehen. Wenn er nun sagt,
​um sich mittels Täuschung zu schützen, dass er das Evangelium mit dem Begriff
​‚Gesetz‘ bezeichnet habe, irrt er zwar nicht darin, dass er das Evangelium Gesetz
​nennt, aber darin ist er gottlos, dass er sich nicht fürchtet, uns, die wir unter dem
​Evangelium sind, unter eine ähnliche oder gleiche Verfluchung zu stellen, indem er die
​Gnade des Evangeliums der Beschneidung des Gesetzes und dem ganzen Judentum
​gleichstellt.

​Deshalb hat es auch sein Schüler Caelestius gewagt, offen zu verkünden, dass das
​Gesetz ebenso zum Himmelreich führe wie das Evangelium. Gemäß Pelagius ist es
​nämlich offenbar, dass wir, wenn wir noch immer unter demselben oder einem
​ähnlichen Band stehen, auch in den Zeiten des Evangeliums verflucht sind, wenn wir
​als Menschen in etwas gefehlt oder eine der Vorschriften des Evangeliums nicht erfüllt
​haben. Wenn das aber der Fall wäre, was fern sei, hieße das jedoch, wie jener will, dass
​das Evangelium dem alten Gesetz gleichgestellt wäre. Wo bliebe jedoch [bei dieser
​Sichtweise] das Wort des Apostels Paulus: „Christus hat uns erlöst von dem Fluch des
​​ Gesetzes, weil er für uns zum Fluch wurde. Denn es steht geschrieben:
Verflucht [sei]
​jeder Mensch,
der nicht bei all dem verharrt, von dem im Buch des Gesetzes geschrie­‐
​ben ist, dass er es tun solle“?
Ja, indem [Pelagius sich noch tiefer] hineinversenkt,
​verfolgt er eben diese Ansicht in derselben Diktion dieses Büchleins [noch] weiter
​und empfiehlt sie weithin. Denn viel weiter unten sagt er dort:

​Man glaubt, dass es eine geringfügige oder [gar] keine Sünde sei zu hassen, zu
​schmähen und zu neiden, zu lügen, zu verleumden und Verleumdern zu glauben. Aber
​die dieser Ansicht sind, haben vergessen, dass wir lesen, dass auch die, die [der
​Übertretung] einer unbedeutenden Vorschrift wegen schuldig sind, der Hölle über­‐
​geben werden müssen. Denn es ist offenbar, heißt es [im Evangelium], dass der Herr
​gesagt hat: [S. 70:]
„Wer auch immer seinem Bruder sagt: ‚Du Tor!‘, oder: ‚Du eitler
​Wicht!‘, der wird in der Hölle angeklagt sein.“

​Julian und seine übrigen Anhänger sollen also diejenigen, die bei solchen äußerst
​gottlosen Irrlehren ertappt wurden, nämlich Pelagius und Caelestius, ganz unmittelbar
​zu einer Kirchenbuße verurteilen, und wenn sie der Überzeugung sind, dass diese
​nicht recht gegenüber dem katholischen Glauben denken, sollen sie nicht zögern, sie
​namentlich zu bezeichnen, und sie werden von uns nach der kirchlichen Ordnung
​entsprechend unseren Möglichkeiten eine Antwort erhalten oder [doch] gewiss von
​dem, über den sie sagen, dass er von der katholischen Anschauungsweise abirre.
Denn
​so, wie wir weiter oben vorausgeschickt haben, haben sich bereits viele, die zusammen
​mit ihm Caelestius und Pelagius gefolgt sind [und] auch Anhänger und Gefährten
​Julians waren, nachdem dieser im Stich gelassen und Pelagius verurteilt worden war,
​dem apostolischen Stuhl unterworfen und bekannt, dass sie in Bezug auf das, was sie
​auf üble Weise geglaubt hatten, Reue empfänden, und sie wurden von den heiligen
​Vätern der Barmherzigkeit für würdig gehalten und aufgenommen.

​Ende.

2 in … Sprache]

Dass Marius Mercator das Commonitorium in Konstantinopel in grie­chi­scher Sprache verbreitet hat, überrascht wenig. Falls er aber tatsächlich der verbreiteten Ansicht gemäß aus dem lateinischsprachigen Afrika oder sogar aus Italien stammt, mutet es erstaunlich an, dass er das Commonitorium zuerst in griechischer Sprache formuliert und es dann ins Lateinische übersetzt hat. Die umgekehrte Vorgehensweise wäre naheliegender. Noch auffallender ist der Um­stand, dass sich, sofern es sich bei dem überlieferten Text nicht um eine Rückübersetzung aus dem Griechischen handelt, in seinen Übersetzungen immer wieder Gräzismen finden (z.B. der Genitivus comparationis bei harum aliquid peius, s. CPal25, ACO I,5 S. 492f.; der Genitivus comparationis bei maioris paternae deitatis verbum deum minorem delirent, s. CPal29,VII,1 – 3, ACO I,5 S. 56,24 [Dok. 26]; der Genitiv eius bei alienus, s. CPal34,56 – 57, ACO I,5 S. 65,3 [Dok. 16]), Ungenauigkeiten, die sich auch nur schwer mit den Worten Mercators in einem Brief an die Leser (CPal19, ACO I,5 S. 29,10f.; eine Übersetzung des Briefes findet sich in Anm. zu CPal20,1 [Dok. 1]) erklären lassen, in dem er seine Vorgehensweise beim Übersetzen der nestorianischen Predigten beschreibt und begründet: scio etiam ab istis [sc. Kri­ti­kern] exprobanda nobis esse aliqua dicta vitiosa, quae nobis vis servandae Graecae proprietatis extorsit. So liegt der Schluss nahe, dass Marius Mercator aus dem griechischsprachigen Raum stammt. Gegen diese Annahme sprechen lediglich seine Äußerung in dem eben genannten Brief an den Leser (CPal19, ACO I,5 S. 28,41–29,3): Nestorii [...] nonnulla ad plebem blasphemiarum dicta vel scripta ex Graeco in Latinum sermonem, fervore catholicae fidei incitatus, curavi transferre a fidelibus linguae meae fratribus cognoscenda atque vitanda [...], und seine Vorliebe, aus lateinischen Klassikern zu zitieren.

5 einem … Christi]

Die Bezeichnung Christi servus, die sich Marius Mercator gerne selbst beigibt, gilt in der Forschung als Zeichen, dass er Laie bzw. Mönch gewesen ist. Einen Überblick zu dieser Frage bietet Konoppa (2005), S. 25f.

5–6 unter … Dionysius]

D.h. im Jahr 429. Der mehrfach in der Forschung vertretenen Ansicht, die griechische Fassung des Commonitoriums sei 429, die lateinische erst nach dem Konzil im Jahr 431 entstanden (s. hierzu Konoppa [2005], S. 340 Anm. 865), stehen Marius Mercators eigene Worte entgegen.

7–10 Nachdem … selbst]

Inwieweit dieser Nachricht Glauben geschenkt werden darf, ist in der Forschung umstritten. S. hierzu Speigl (1969), S. 8; Konoppa (2005), S. 341–344.

8 sein]

D.h. des Caelestius.

9 Julian]

D.h. Julian von Eclanum. Zu seiner Person und Lehre s. Lössl (2001).

10–12 sie … verdammt]

Vgl. die Notiz im Synodalbrief an Coelestin zur fünften Sitzung in CV82, ACO I,1,3 S. 9,14–18. In den eigentlichen Akten zu dieser Sitzung ist von der offiziellen Verurteilung der Pelagianer nicht die Rede, auch wenn Kyrill sie in seiner dort gehaltenen Rede (CV89, ACO I,1,3 S. 22,12f.) verdammt.

11 anwesenden]

Es ist bei in praesenti eher an die An­we­sen­heit der 275 Bischöfe zu denken als an die der Pelagianer. Auf die Teilnahme von Vertretern der Letzteren am Konzil geben die Akten keinen Hinweis.

13 der … war]

Es existiert keine weitere Quelle, die Caelestius als Eunuch bezeichnet. In dem polemischen Kontext des Commonitoriums dürfte dieser Titel somit eher als Verunglimpfung denn als historische Wahrheit zu verstehen sein.

15–40 Er … beraubt]

D.h. der Prozess in Karthago im Jahr 411. Zur Verhandlung, den An­kla­ge­punk­ten und den Akten vgl. Wermelinger (1975), S. 8–18; Konoppa (2005), S. 346f.

16 Aurelius]

D.h. Bischof Aurelius von Karthago (sed. 392–429/430). Zu ihm s. Art. Aurelius (1), in: Mandouze (1982), S. 105–127.

18 Paulinus]

D.h. Paulinus von Mailand. Zu ihm s. Art. Paulinus (2), in: Pietri (1999–2000), S. 1654–1658.

18 angeklagt]

Die Anklagepunke wurden von der karthagischen Synode im Jahr 411 verhandelt.

19–20 Abschriften … Händen]

Inwieweit Marius Mercator all die Schriften, von denen er hier und im Folgenden behauptet, dass sie ihm vorlagen, tatsächlich zur Verfügung stan­den, ist umstritten (vgl. hierzu Konoppa [2005], S. 91–93 u. 348–350).

23–34 dass … seien]

S. hierzu Wermelinger (1979), S. 338f. u. 354f.

23–24 dass … habe]

Vgl. Aug. De gest. Pelag. XI,23, Urba/Zycha (1902), S. 76,16–18.

25–26 dass … Ge­schlecht]

Vgl. Aug. De gest. Pelag. XI,23, Urba/Zycha (1902), S. 76,18f.; Aug. De pecc. orig. III,3, Urba/Zycha (1902), S. 168,7f.

27–28 dass … war]

Vgl. Aug. De gest. Pelag. XI,23, Urba/Zycha (1902), S. 76,21f.; Aug. De pecc. orig. IV,3, Urba/Zycha (1902), S. 168,23f.

29–31 dass … auferstehe]

Vgl. Aug. De gest. Pelag. XI,23, Urba/Zycha (1902), S. 76,22–25.

32 dass … Evangelium]

Vgl. Aug. De gest. Pelag. XI,23, Urba/Zycha (1902), S. 76,19f.

33–34 dass … seien]

Vgl. Aug. De gest. Pelag. XI,23, Urba/Zycha (1902), S. 76,20f.

33 sündenfrei]

Zum Neologismus impeccabilis vgl. Wermelinger (1979), S. 338 Anm. 7 u. Konoppa (2005), S. 93.

39 Anklageschrift]

Mit acta ist sicherlich die oben angesprochene Ankla­ge­schrift gemeint, die der Synode von 411 zugrunde lag. Bei dieser Synode wurde Caelestius mehrfach verhört und schließlich verurteilt. Vgl. Wermelinger (1975), S. 4–18.

42 Nachdem … war]

Wer­me­linger (1975, S. 18) nennt als einen äußeren Grund für das Scheitern dieser Appellation, dass Rom noch ganz im Banne der Plünderung durch die Goten im Jahr 410 stand.

42–44 eilte... an­zu­stre­ben]

Vgl. hierzu Lössl (2001), S. 253.

45 Attikos]

Bischof von Konstantinopel (sed. 406 – 10. Ok­to­ber 425).

51–69 brach … Rom]

Zu diesen Ereignissen des Jahres 417 im Einzelnen s. Wermelinger (1975), bes. S. 141–146.

52 Zosimus]

D.h. Papst Zosimus (sed. 417–418).

59 Priesters]

D.h. des Zosimus.

78 Pelagius … wurde]

Offiziell war Pelagius von der Synode in Diospolis im Jahr 415 freigesprochen worden.

79–80 Verwüstung … Rom]

D.h. die Plünderung Roms durch die Truppen des Goten Alarich I. im August 410.

80 Kommentare … verfassen]

Die Expositiones XIII epistularum Pauli sind noch erhalten, vgl. Souter (1922–1931), Bd. 2.

83 das … Gefäß]

Vgl. Röm 9,23. Dass allerdings das Gefäß selbst spricht, ist ungewöhnlich.

84–85 Wie … übergegangen]

Röm 5,12.

88–120 Durch … hat]

Kommentar des Pelagius zu Röm 5,12, s. hierzu Wermelinger (1979), S. 340–348 u. 354f. In Anlehnung an Klasen (1885, bes. S. 274–277), der sich seinerseits auf Marius Mercator beruft, veranschaulicht Wermelinger (1979, S. 343–348), dass Mercator hier nicht den Kommentar des Pelagius selbst zitiert, sondern die Version des Textes in der Epistula Tractoria des Zosimus (zur Tractoria s. unten Anm. zu CPal36,157).

88–89 Durch … Tod]

Röm 5,12.

92 Und … übergegangen]

Röm 5,12.

94–95 Diese … leben]

Lk 20,38, vgl. Apg 17,28; Röm 14,8.

97–98 Es … einzigen]

Ps 13(14),1. 52(53),4; Röm 3,12.

98 Alle … lügen]

Ps 115(116),11; Röm 3,4.

101–102 Aber … haben]

Röm 5,14.

104 Herr … alle]

Der Genitiv bei dominari ist dem Griechischen entlehnt und im späteren christlichen Latein nichts gänzlich Ungewöhnliches mehr, s. Stotz (1996–2004), Bd. 4 S. 265 (IX, §21,1). Trotzdem fügt sich diese Konstruktion in die Reihe der bereits an­ge­spro­chenen Gräzismen ein (s. oben Anm. zu CPal36,2).

106 die‌¹ … essen]

Vgl. Gen 9,4; Lev 17,10–16.

107 die‌¹ … war]

Vgl. Gen 17,10–14.

108–109 diejenigen … hatten]

Vgl. Gen 3,1–6.

109 Der … Künftigen]

Röm 5,14.

113–114 Aber … Schuld]

Röm 5,15.

115–117 Denn … übergeflossen]

Röm 5,15.

128–142 Diejenigen … stellt]

Kommentar des Pelagius zu Röm 5,12, s. oben Anm. zu CPal36,88–120.

140 Erdklumpen]

Bei massa handelt es sich um eine Anspielung auf Gen 2,7 und Röm 9,21–24.

143 einer … Abhandlungen]

Dieser alius sermo lässt sich nicht näher identifizieren. Klasen (1885, S. 276f.) ist der Auffassung, dass es sich hierbei um in Rom mündlich vorgetragene Äußerungen des Pelagius handelt, die dann als Anhang der Epistula tractoria des Zosimus (zur Tractoria s. unten Anm. zu CPal36,157) schriftlich festgehalten wurden.

143–155 Wenn … weiter]

Zu den Äußerungen im alius sermo s. Wermelinger (1979), S. 348–352 u. 354f.

157 Tractoria]

D.h. die nur in Fragmenten erhaltene Epistula tractoria des Papstes Zosimus aus dem Jahr 418. Eine Zu­sam­menstellung der Fragmente findet sich bei Wermelinger (1975), S. 307f. (Anhang V). Eine detaillierte Untersuchung der Dokumente erfolgt in Wermelinger (1979).

160 Komplizen]

Gemeint sind hier die 17 Bischöfe, die gemäß Augustin Contra duas epistulas Pelagianorum libri quattuor I,3 (Urba/Zycha [1913], S. 424,19f.), zusammen mit Julian dessen Brief an Rufus von Thessaloniki unterzeichnet hatten, vgl. hierzu Lössl (2001), S. 282 m. Anm. 191. Zu dem Brief an Rufus s. auch Wermelinger (1975), S. 236–238 u. Lössl (2001), S. 290–292.

161 Vätern]

D.h. den Bischöfen, welche die Tractoria unterzeichneten.

162–163 wurden … vertrieben]

Julian sah sich im Sommer 418 mit der Tractoria konfrontiert. Doch scheiterten all seine Versuche, die Unterschrift ohne Konsequenzen für sich zu umgehen, schließlich endgültig. Denn noch kurz bevor Zosimus am 26. Dezember 418 starb, verurteilte er Julian, am 9. Juni 419 folgte ein kaiserliches Edikt. So sah sich Julian genötigt, noch im Jahr 419 Italien zu verlassen. Vgl. hierzu im Einzelnen Lössl (2001), S. 273–292.

168–170 Fürwahr … Angedenkens]

Gemeint ist die Exkommunikation von Pelagius und Caelestius durch Papst Innozenz I. (sed. 401–417) im Januar 417, vgl. hierzu Wermelinger (1975), S. 116–133 u. Lössl (2001), S. 258–260.

170–171 von … war]

Zur Datierung der Weihe Julians zum Bischof von Eclanum (wahrscheinlich im Jahr 416) s. Wermelinger (1975), S. 227 u. Lössl (2001), S. 260f.

177 Verwüstung … Rom]

S. oben Anm. zu CPal36,79 – 80.

181 in … Versammlungen]

D.h. die im Sommer 416 stattfindenden Synoden in Karthago und Mileve, vgl. hierzu Wermelinger (1975), bes. S. 94–108 u. Lössl (2001), S. 258f. Die an Innozenz gerichteten Synodalschreiben finden sich als Augustin Ep. 175 u. 176 in Ed. Goldbacher (1904), S. 652–662 u. 663–668. Welches die dritte Synode ist, die Marius Mercator hier anspricht, ist nicht eindeutig. Möglicherweise rechnet er das Konzil von Karthago im Jahr 411 hinzu, da die Bischöfe der afrikanischen Synoden auch die Akten von dieser Synode an Innozenz schickten. Dagegen spricht allerdings, dass die Synode von 411 nur Caelestius verurteilte, nicht auch Pelagius. Deswegen ist es wahrscheinlicher, dass Mercator hier einen dritten Brief an Innozenz (Augustin Ep. 177 [Gold­bacher (1904), S. 669–688]), in dem fünf afrikanische Bischöfe – in der Reihenfolge ihrer Nennung (ebd. S. 669) Aurelius von Karthago (zu ihm s. oben Anm. zu CPal36,16), Alypius von Thagaste (zu ihm s. Art. Alypius, in: Mandouze [1982], S. 53–65), Augustinus von Hippo, Evodius von Uzalis (zu ihm s. Art. Evodius [1], in: Mandouze [1982], S. 366–373) und Possidius von Calama (zu ihm s. Art. Possidius [1], in: Mandouze [1982], S. 890–896) – die Ergebnisse der beiden Synoden aufeinander abstimmten, als das Resultat einer eigenen dritten Synode eben dieser fünf Bischöfe aufgefasst hat.

187 Synode]

Gemeint ist die Synode, die im Jahr 415 auf Betreiben Augustins in Jerusalem unter dem damaligen Patriarchen Johannes II. (sed. 387–417) stattfand, von der Pelagius jedoch nicht verurteilt wurde. Zu dieser Synode vgl. Wermelinger (1975), S. 57–60.

190–194 Aber … ver­trieben]

Zu dieser Synode vgl. Wermelinger (1975), S. 251f. Wann genau sie stattgefunden hat, ist unklar.

191 Theodotos]

D.h. Theodotos, Patriarch von Antiochia (sed. von etwa 420–429).

195 Praylios]

Bischof von Jerusalem (sed. etwa 417–422).

200 der … wurde]

S. oben CPal36,32.

207–217 Es … erfüllt]

Zitat aus dem Schreiben des Pelagius an die Witwe Livania, s. hierzu Werme­linger (1979), S. 352–355.

209 Gesegnet … Seele]

Spr 11,25.

210–211 Verflucht … solle]

Dtn 27,26; Gal 3,10.

238–241 Christus … solle]

Die beiden Bibelzitate Gal 3,13 und Dtn 27,26 lassen sich in der vorliegenden Form als Wiedergabe der Ansicht des Pelagius lesen, Evangelium und Gesetz seien gleichgestellt. Die mit dem Mercator-Text übereinstimmenden Worte aus Gal 3,13 lauten in der Vulgata: Christus nos redemit de maledicto legis factus pro nobis maledictum quia scriptum est maledictus omnis qui [...], der der vorliegenden Textstelle entsprechende Teil von Dtn 27,26: maledictus qui non permanet in sermonibus legis huius nec eos opere perficit. Schwartz nimmt, wie das Schriftbild zeigt, die Worte quia scriptum est aus dem Zitat heraus und wertet sie als Verbindungsglied der beiden Bibelstellen, bei ihm endet also Gal 3,13 mit factus pro nobis maledictum, während Dtn 27,26 mit maledictus omnis homo qui beginnt.

238–240 Christus … Mensch]

Gal 3,13.

239–241 Verflucht … solle]

Dtn 27,26; Gal 3,10.

244–250 Man … sein]

Zitat aus dem Schreiben an die Witwe Livania, s. oben Anm. zu CPal36,207 – 217.

249–250 Wer … sein]

Mt 5,22.

256–257 von … abirre]

Wer hier gemeint ist, bleibt unklar. Zu denken wäre etwa an den Paps

Die Akten des Konzils von Ephesus 431. Übersetzung, Einleitung, Kommentar

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