CV25: Sacra an Kyrill und die Metropoliten, durch welche die Synode in Ephesus einberufen wird

Inhalt: Die Kaiser informieren Kyrill und die anderen Bischöfe Ägyptens darüber, dass sie zum Pfingst­fest des Jahres 431 eine Synode in Ephesus anberaumt haben, und fordern die Adressaten nachdrück­lich dazu auf, dort mit einer Delegation zu erscheinen.

Edition: Collectio Vaticana 25, ACO I,1,1 S. 114,26–116,9; ältere Edd.: Labbé/Cossart (1671–1672), Bd. 3 Sp. 435–439; Coleti (1728–1734), Bd. 3 Sp. 984f.; Mansi, Bd. 4 Sp. 1112–1116

Verzeichnisnummern: CPG 8651

Verfasser: die Kaiser Theodosius und Valentinianus

Datierung: 19. November 430

Lat. Übersetzungen: (1) Collectio Casinensis 22, ACO I,3 S. 49f.; (2) Collectio Veronensis 12, ACO I,2 S. 31f.

Literatur: Price/Graumann (2020), S. 197–199

(3) Das Gleiche wurde nämlich seitens unserer Göttlichkeit bezüglich der eben
erwähnten überaus heiligen Synode den gottgefälligen Bischöfen der Metropolen im
gesamten Reich geschrieben,
so dass, wenn es soweit ist, die Unruhe, die aufgrund der
umstrittenen Themen entstanden ist, den kirchlichen Richtlinien entsprechend been­
digt wird, eine Korrektur dessen, was nicht ordnungsgemäß vonstattengegangen ist,
gewährleistet wird und der Frömmigkeit gegenüber Gott und der Förderung des Ge­
meinwesens Sicherheit zuteil wird, wobei es auf keinen Fall vor der überaus heiligen
Synode und der Norm, die von ihr durch das gemeinsame Urteil aller etabliert werden
soll, abgesondert zu einer Neuerung von gewissen Leuten aus kommen darf. Wir ver­
trauen zwar darauf, dass jeder einzelne der überaus heiligen Priester, wenn sie erken­
nen, dass die überaus heilige Synode der kirchlichen und weltlichen Belange wegen
durch diese unsere Anordnung drängend einberufen wird, zur Zusammenkunft eilt
und dabei zu dem, was so nötig ist und zur Gottgefälligkeit führt, pflichtbeflissen das
Mögliche beiträgt. Da aber auch wir uns intensiv um diese Dinge sorgen, werden wir
es verständlicherweise nicht dulden, dass einer fernbleibt, und derjenige, der nicht
pünktlich zum bestimmten Termin pflichtbeflissen zum festgelegten Ort kommt, wird
weder gegenüber Gott noch gegenüber uns irgendeine Entschuldigung haben. Denn
wer zur priesterlichen Synode geladen ist und nicht bereitwillig erscheint, zeigt, dass
er kein gutes Gewissen hat.

Möge Gott dich lange Zeit beschützen, überaus heiliger und frommer Vater.

Herausgegeben am dreizehnten [Tag] vor den Kalenden des Dezembers in Kon­
stantinopel unter dem Konsulat unserer Herrscher, dem dreizehnten des Theodosius
und dem dritten des Valentinianus, der ewigen Augusti.

3 | 1–3 Das … geschrieben]

Zur Aufnahme des an Kyrill und die ägyptischen Bischöfe gerichteten Schreibens in die Akten des Konzils vgl. Price/Graumann (2020), S. 197 Anm. 363.

3 | 8 Norm]

Die Norm, also den τύπος, den die Verhandlung hervorbringen soll, hebt Theodosius auch in seiner sacra zur Eröffnung der Synode hervor (vgl. CV31, ACO I,1,1 S. 120,25).

3 | 9 abgesondert … darf]

Es bleibt an dieser Stelle im Dunkeln, ob Theodosius die hier formulierte Mahnung aufgrund einer allgemeinen Befürchtung oder auf einen konkreten Anlass hin ausspricht. Jedenfalls hatten eine römische Synode, die von Coelestin einberufen wurde, und in Übereinstimmung mit dieser auch eine ägyptische Synode unter der Leitung von Kyrill die Lehren des Nestorius bereits eigenmächtig verurteilt und diesem eine Frist gesetzt, das Beanstandete zu widerrufen (vgl. CVer2 [Dok. 30]; CV6 [Dok. 36]). Beide an dieser Verurteilung beteiligten Patriarchen hatten jeweils auch Schreiben aufgesetzt, mit denen große Teile der Bevölkerung Konstantinopels von diesem Urteil in Kenntnis gesetzt werden sollten (vgl. CVer5 [Dok. 31]; CV24 [Dok. 37]). Es lässt sich jedoch nicht mit Sicherheit sagen, ob diese Schriften bereits in der Stadt zirkulierten, als Theodosius seine sacra aufsetzen ließ (d.h. vor dem 19. November 430). Das offizielle Urteil der beiden Synoden erreichte Nestorius jedenfalls erst am 30. November 430 (vgl. CVer17,12, ACO I,2 S. 51,33).

3 | 17–19 Denn … hat]

Möglicherweise liefert diese Formulierung Kyrill und seinen Anhängern später eine Rechtfertigung dafür, Nestorius während der ersten Sitzung des Konzils in Abwesenheit abzuurteilen. Jedenfalls wird das hier erwähnte „schlechte Gewissen“ in dem Bericht der kyrilli­schen Synode an die Kaiser ausdrücklich als anzunehmender Grund für das Fernbleiben des Geg­ners von der Verhandlung genannt (vgl. CV81,5, ACO I,1,3 S. 4,16).

3 | 21 dreizehnten … Dezembers]

D.h. dem 19. November 43

Die Akten des Konzils von Ephesus 431. Übersetzung, Einleitung, Kommentar

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