(18) Wie die Notwendigkeit es forderte, haben wir auch an den Klerus der Kirche
von Konstantinopel und an alle, die den Christen zugerechnet werden, Schreiben
gerichtet, damit sie, wenn du halsstarrig bei deiner verderbten Polemik verharrst und
nicht das verkündigst, was [unser] Bruder Kyrill mit uns zusammen predigt, erkennen,
dass du aus unserem Kollegium [von Bischöfen], mit denen es für dich keine Gemein‐
schaft [mehr] geben kann, ausgeschlossen bist, und sie werden, durch [dein] Beispiel
jetzt vorsichtig geworden, wissen, wie sie durch ein gefestigtes und reifes Urteil für
ihre Seele vorsorgen müssen.
Du sollst also klar wissen, dass dies unser Urteil ist, dass, wenn du nicht über unse‐
ren Gott Christus das predigst, woran die römische und alexandrinische und die ganze
katholische Kirche festhält, wie auch die allerheiligste Kirche der Stadt Konstantinopel
bis zu dir in vollem Umfang daran festgehalten hat, und wenn du nicht diese gottlose
Neuerung, die danach trachtet, das zu trennen, was die ehrwürdige Schrift verbindet,
vor Ablauf des zehnten Tages vom ersten Tag an gezählt, an dem dir dieser Beschluss
bekannt wird, in einer öffentlichen und schriftlichen Erklärung verurteilst, dass du
[dann] weißt, dass du aus der Gemeinschaft der ganzen katholischen Kirche hinausge‐
worfen bist. Diesen an dich [gerichteten] Wortlaut unseres Urteils habe ich durch
meinen oben erwähnten Sohn, den Diakon Poseidonios, mit allen Schriften an meinen
heiligen Mitpriester geschickt, den Erzbischof der oben erwähnten Stadt Alexandria,
der uns recht ausführlich über diese Angelgenheit berichtet hat, damit er an unserer
Stelle handele, auf dass unser Urteil dir und allen Brüdern bekannt werde, da alle wis‐
sen müssen, worum es geht, sooft eine Angelegenheit alle betrifft.
[Und von anderer Hand:] Gott bewahre dich unversehrt, teuerster Bruder.
Gegeben am vierten Tag vor den Iden des August unter dem dreizehnten Konsulat
des Kaisers Theodosius und dem dritten Konsulat des Kaisers Valentinianus