Eduard Schwartz verweist an dieser Stelle auf Ad augustas de fide (CV149 [Dok. 41]). Diese Rede gilt traditionell (die Adressierung an bestimmte namentlich genannte Personen findet sich für die an die weiblichen Mitglieder des Kaiserhauses gerichteten Reden erst in den Überschriften des Florilegium Cyrillianum) als an Pulcheria und Eudokia gemeinsam adressiert. Den Worten Theodosius’ nach wirkt es jedoch so, als sei die zunächst genannte Schrift an ihn selbst und Eudokia, die danach angeführte hingegen lediglich an Pulcheria gerichtet. Die Rede Ad dominas (CV150 [Dok. 40]), die Kyrill der Tradition nach an die Kaiserschwestern Arcadia und Marina richtet, würde nach dieser Betrachtungsweise dann hier nicht ausdrücklich erwähnt, obwohl sie Ad augustas zeitlich vorauszugehen scheint (vgl. CV149,4,6 – 10**, ACO 1,1,5 S. 28,1–4). Textimmanent richtet sich Ad dominas jedenfalls lediglich an die „heiligen und vollkommen reinen Jungfrauen [Christi]“ und „überaus frommen und gottgefälligen Kaiserinnen“ (CV150,1,3 – 5, ACO 1,1,5 S. 62,4f.: ὑμᾶς δὴ τὰς ἱερὰς καὶ πανάγνους αὐτοῦ νύμφας, εὐσεβέσταται καὶ θεοφιλέσταται βασιλίδες), eine Formulierung, die Pulcheria durchaus mit einbeziehen würde. Auf der anderen Seite muss der Ausdruck ἕτερα, den Theodosius hier verwendet, um das an seine Schwester Gerichtete zu benennen, aber natürlich auch nicht unbedingt nur eine einzige Schrift bezeichnen. Vgl. zu diesen Problemen auch Holum (1982), S. 159; Graumann (2002a), S. 324–326; Bevan (2016), S. 135–137.