CVer6: Coelestins Brief an Johannes von Antiochia, Juvenal von Jerusalem, Rufus von Thessaloniki und Flavian von Philippi

Inhalt: Coelestin setzt die Bischöfe Johannes von Antiochia, Juvenal von Jerusalem, Rufus von Thessa­loniki und Flavian von Philippi von dem Urteil gegen Nestorius in Kenntnis.

Edition: Collectio Veronensis 6, ACO I,2 S. 21,1–22,20; ältere Edd.: Coustant (1967 [= 1721]), S. 1107–1112; Mansi, Bd. 4 Sp. 1047–1050; PL 50, Sp. 465–470

Verzeichnisnummern: Jaffé (2016–2020), Nr. 828; CPL 1652, vgl. CPG 8641

Verfasser: Papst Coelestin I.

Datierung: 10. August 430

Griech. Übersetzungen: Collectio Vaticana 12, ACO I,1,1 S. 90f.

Weitere lat. Fassungen: –

Literatur: Caspar (19301933), Bd. 1 S. 397; Krannich (2005), S. 116f.; Sieben (20142015), Bd. 3 S. 748–753; Price/Graumann (2020), S. 133f. u. 154–156

(4) Deshalb, weil ja in solchen Fällen eine länger [währende] Nachsicht nicht ohne
Gefahr ist, da es ein beinahe ebenso großes Verbrechen ist, mit solchen [Leuten] Nach­
sicht zu üben, wie es ein Verbrechen ist, derart Frevelhaftes zu predigen, haben wir
den Bischof Nestorius und alle, die sich ihm eventuell angeschlossen haben [und] sol­
ches predigen, aus unserer Gemeinschaft so lange ausgeschlossen, bis er in einem
öffentlichen schriftlichen Bekenntnis die Verkehrtheit, die zu lehren er begonnen hat­
te, verdammt und in Bezug auf die Jungfrauengeburt, das heißt in Bezug auf die Erlö­
sung des menschlichen Geschlechts erklärt, dass er sich an den Glauben hält, an dem
die römische, die alexandrinische und die ganze katholische Kirche gemäß der aposto­
lischen Lehre festhält, [den sie] verehrt und predigt.

Wenn aber jemand entweder von dem Bischof Nestorius oder von anderen, die ihm
folgen, von der Zeit an, wo sie solches zu predigen begannen, exkommuniziert oder
seiner bischöflichen oder klerikalen Würde enthoben wurde, [dann] ist es klar, dass
dieser in unserer Gemeinschaft verblieben ist und verbleibt, und wir erklären ihn für
nicht abgesetzt, weil das Urteil dessen, der sich bereits selbst als einer erwiesen hatte,
der [aus dem Amt] entfernt werden muss, niemanden absetzen konnte.

4 | 5 ausgeschlossen]

Krannich (2005, S. 117 Anm. 41) verweist darauf, dass secernere kein Fachbegriff für eine Exkommunikation ist, dass es sich hier somit um kein wirkliches, auf dem Kirchenrecht basierendes Urteil handelt.

Die Akten des Konzils von Ephesus 431. Übersetzung, Einleitung, Kommentar

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