Die lat. Fassung des Briefes bietet einen vollkommen anderen Schluss als die griechische, weswegen die Schlusskapitel hier in Synopse präsentiert werden sollen. Während in CV22 von einem Schreiben die Rede ist, welches die Apokrisiare Kyrill zur Begutachtung zugesandt hatten, und in der Reaktion darauf das schon angesprochene Thema eines möglichen Prozesses gegen den Alexandriner unter dem Vorsitz von Nestorius (vgl. oben CV22,6,5 – 14) noch einmal aufgenommen wird, wird in CPal28 die ebenfalls im Vorangegangenen schon angesprochene Bereitschaft Kyrills, Frieden zu schließen, wenn sein Gegner widerrufen sollte (vgl. oben CV22,7,1 – 3), noch einmal betont und ausführlicher formuliert. Für das daraus entstehende Problem hat es bereits verschiedene Lösungsansätze gegeben. So hält Garnier, der Erstherausgeber der Werke des Marius Mercator, den griechischen Schluss für ein dem eigentlichen Brief zunächst lose angefügtes Postscriptum (schedula), welches den ursprünglichen Schluss in der Überlieferung verdrängt habe (vgl. Garnier [1673], Bd. 2 S. 55f. [= PL 48, Sp. 815f.]). Auch Loofs hält den im Griechischen überlieferten Schluss nicht für den ursprünglichen und vermutet in ihm ein separates Schreiben, welches eigentlich vor dem Brief an die Apokrisiare verfasst worden sei (vgl. Loofs [1914], S. 32–41). Schwartz, der im Gegensatz zu Loofs schon den Liber Heraclidis des Nestorius kannte, in welchem dieser den griechischen Schluss des Briefes zitiert (vgl. ebd. S. 154–156), geht hingegen davon aus, dass ebendieser auch der ursprüngliche sei. In dem Schluss der lat. Fassung sieht er eine nachträgliche Abänderung, welche von den Apokrisiaren angebracht worden sei, um den Verfasser des Briefes in einem günstigeren Licht erscheinen zu lassen, bevor sie das Schriftstück dem in Konstantinopel weilenden Marius Mercator zur Übersetzung übergeben hätten (vgl. Schwartz [1928], S. 5 Anm. 2). Vergleicht man die beiden Schlusspartien miteinander, so fällt ins Auge, dass in der Betonung der Bereitschaft, im Kampf um den Glauben notfalls bis zum Äußersten gehen zu wollen, ihrerseits beide auffällig ähnlich schließen. Diese Beobachtung könnte zusammen mit dem Umstand, dass in beiden Partien auf zuvor schon Erwähntes Bezug genommen wird, auf jeden Fall dafür sprechen, dass wir es hier tatsächlich mit zwei unterschiedlichen Schlüssen zu einem ansonsten im Wesentlichen gleichlautenden Brief zu tun haben. Die so entstandenen Versionen dürften dann natürlich auch für unterschiedliche Zwecke bestimmt gewesen sein. Darüber hinaus dürfte aber jegliche Spekulation schwierig werden.